Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie (1483/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie sowie Hinweis auf die diesbezüglichen Bestimmungen der Haus- und Geschäftsordnung