geschäftsordnungsmäßige Zulässigkeit der Stimmabgabe durch Erheben der Hand aufgrund von körperlichen Einschränkungen (954/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend die geschäftsordnungsmäßige Zulässigkeit der Stimmabgabe durch Erheben der Hand aufgrund von körperlichen Einschränkungen