Forschungsrahmennovelle 2019 (165/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsrahmengesetz – FRG) erlassen wird, sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das IST-Austria-Gesetz, das OeAD-Gesetz und das ÖAW-Gesetz geändert werden (Forschungsrahmennovelle 2019)

Kurzinformation

Ziele

  • Herstellung einer 3-jährigen Planungssicherheit

  • Betroffene Bundesministerien haben umfassende strategische Steuerungs- und Kontrollverantwortung – demgegenüber steht mehr Flexibilität für die Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen im operativen Tagesgeschäft

  • Optimierung der Zuständigkeiten der umfassten Forschungsförderungseinrichtungen durch Reduktion von Schnittstellen

  • Verstärkte Output-Fokussierung bei der Leistungs- und Erfolgsmessung

  • Etablierung eines Monitorings der Umsetzung der strategischen Zielvorgaben und eines Controllingkreislaufs für die umfassten Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen

Inhalt

  • Beschluss des Forschungs-, Technologie- und Innovationspaktes (FTI-Pakt) gemäß Forschungsrahmengesetz (FRG)

  • Wahrnehmung der strategischen Steuerungs- und Kontrollverantwortung durch die Ministerien mittels Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

  • Jährliche Umsetzungsplanung sowie jährliches Monitoring und Controlling im Forschungs- und Technologiebericht

  • Durchsicht der Forschungsförderungsprogramme auf unterkritische Fördergrößen und outputorientierte Indikatorik sowie die Konsolidierung der Anzahl der Programme

  • Anpassung der relevanten und betroffenen Materiengesetze im FTI-Bereich

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es ist das Ziel der Bundesregierung zur Gruppe der europäischen Innovation-Leader aufzusteigen. Dafür braucht es eine enge Kooperation zwischen Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Im Zeitverlauf betrachtet befindet sich Österreich hinsichtlich der Forschungsausgaben auf einem guten Weg. Von 2005 bis 2019 haben sich die Forschungsausgaben mehr als verdoppelt, die Forschungs- und Entwicklungs-Quote (F&E-Quote) konnte von 2,4 Prozent auf 3,2 Prozent gesteigert werden.
Das nunmehr vorgeschlagene Bundesgesetz über die Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsrahmengesetz –FRG) trägt diesen Bestrebungen insofern Rechnung, indem es im Sinne einer langfristigen Finanzierungs- und Planungssicherheit folgende Ebenen normiert:

  1. die Definition der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen,

  2. die Einführung eines FTI-Pakts, der insbesondere die strategischen Schwerpunkte der zentralen Einrichtungen in Form eines Beschlusses der Bundesregierung festlegt und insofern zentral zur Umsetzung der FTI-Strategie beiträgt. Der FTI-Pakt wird nach Beschlussfassung des für die dreijährige Paktperiode geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes beschlossen,

  3. der Abschluss von dreijährigen Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit den zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen.

Zur Gewährleistung der Outcome- und Impact-Orientierung werden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen einem konsistenten, wirkungsorientierten Monitoring- und Evaluierungssystem unterzogen; allerdings gemäß den jeweiligen Relevanzkriterien, denen Forschung unterliegt.

Stand: 19.08.2019

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

Ähnliche Gegenstände