EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-269/22; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 267 AEUV sowie Art. 47 und Art. 48 GRC (Folgeverfahren zu der mit Beschluss gem. Art. 99 VfO erledigten Rs. C-609/21); Unschuldsvermutung bzw. Erfordernis eines unparteiischen Gerichts; Frage, ob ein nationales Gericht nicht mehr als unparteiisch i.S.d. Art. 47 Abs. 2 GRC gilt bzw. gegen die Unschuldsvermutung i.S.d. Art. 48 Abs. 1 GRC verstößt, wenn es in einem Vorabentscheidungsersuchen klar Stellung zum Gegenstand des Verfahrens bezieht und davon ausgeht, dass der Angeklagte tatsächlich bestimmte Handlungen begangen hat, im Vorfeld aber alle Verfahrensgarantien der Angeklagten gewahrt hat; Vorlage
Erstellt am 16.06.2022
Eingelangt am 21.06.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.441.479)
- EGH: RS C-269/22