Rs C-351/22; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 5 und 7 des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Grundsätze der Rechtssicherheit bzw. des nulla poena sine lege; Lieferung von Funkstationen (deren Teile zumindest zum Teil aus Russland bezogen wurden) an ein Unternehmen in Indien; innerstaatliche Genehmigungspflicht für u.a. Ausfuhr bestimmter Militärgüter; Verbot der Erbringung von Hilfs- und Unterstützungsleistungen i.Z.m. militärischen Aktivitäten bzw. der Bereitstellung militärischer Gerätschaften zur Verwendung in Russland; (Un- )Zulässigkeit einer nationalen Maßnahme, die die vollständige bzw. automatische Einziehung aller Beträge aus einer Tätigkeit wie jener in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a des Beschlusses 2014/512/GASP genannten (verschiedene Hilfs- und Unterstützungsleistungen i.Z.m. militärischen Aktivitäten und Bereitstellung militärischer Gerätschaften) vorsieht, wenn dadurch nach nationalem Recht eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde; Anwendung des Verbots in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a des Beschlusses 2014/512/GASP, wenn Militärausrüstung, die Gegenstand der Vermittlungstätigkeit war, nie physisch ins Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates eingeführt wurde; Vorlage (108721/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-351/22; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 5 und 7 des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Grundsätze der Rechtssicherheit bzw. des nulla poena sine lege; Lieferung von Funkstationen (deren Teile zumindest zum Teil aus Russland bezogen wurden) an ein Unternehmen in Indien; innerstaatliche Genehmigungspflicht für u.a. Ausfuhr bestimmter Militärgüter; Verbot der Erbringung von Hilfs- und Unterstützungsleistungen i.Z.m. militärischen Aktivitäten bzw. der Bereitstellung militärischer Gerätschaften zur Verwendung in Russland; (Un- )Zulässigkeit einer nationalen Maßnahme, die die vollständige bzw. automatische Einziehung aller Beträge aus einer Tätigkeit wie jener in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a des Beschlusses 2014/512/GASP genannten (verschiedene Hilfs- und Unterstützungsleistungen i.Z.m. militärischen Aktivitäten und Bereitstellung militärischer Gerätschaften) vorsieht, wenn dadurch nach nationalem Recht eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde; Anwendung des Verbots in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a des Beschlusses 2014/512/GASP, wenn Militärausrüstung, die Gegenstand der Vermittlungstätigkeit war, nie physisch ins Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates eingeführt wurde; Vorlage

Erstellt am 12.07.2022

Eingelangt am 14.07.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.512.198)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
06.11.2024 RAT: WK 13891/24 EUB
Restrictive measures in view of the situation in the Central African Republic/Transposition of UN arms embargoes/Request for input from delegations (1496/EU XXVIII.GP)
04.10.2024 RAT: CM 3884/24 EUTO
Meeting of the Conventional Arms Exports subgroup (COARM) of the Working Party on Non-Proliferation and Arms Exports Date: 14 October 2024 Time: 10:00 Venue: COUNCIL JUSTUS LIPSIUS BUILDING Rue de la Loi 175, 1048 BRUSSELS (198715/EU XXVII.GP)
11.11.2024 RAT: 15464/24 EUST
Judgment of the Court of Justice (Grand Chamber) of 10 September 2024 - Case C-351/22 (Neves 77 Solutions SRL) - Request for a preliminary ruling pursuant to Article 267 TFEU by the Tribunalul Bucuresti (Romania) (1865/EU XXVIII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
29.06.2023 RAT: WK 8882/23 EUTO
Draft annotated agenda for the Working Party of Foreign Relations Counsellors (RELEX) on 3 July 2023 (147531/EU XXVII.GP)