EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-402/22; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Anerkennungs-Richtlinie 2011/95/EU; Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn der Flüchtling eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil er wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde; Kriterien für die Einordnung einer Straftat als „besonders schwer“; Frage, ob eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ alleine durch die rechtskräftige Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat als erwiesen anzusehen ist oder der Mitgliedstaat nachweisen muss, dass (tatsächlich und gegenwärtig und weiterhin) eine entsprechende Gefahr gegeben ist bzw. prüfen muss, ob die Aberkennung verhältnismäßig ist; Frage, ob (umgekehrt) der Flüchtling im Anschluss an eine Verurteilung nachweisen muss, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt; sh. auch die (österreichischen bzw. belgischen) Vorabentscheidungsersuchen C-663/21 und C-8/22; Vorlage
Erstellt am 27.07.2022
Eingelangt am 28.07.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.547.026)
- EGH: RS C-402/22