EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-652/22; kroatisches Vorabentscheidungsersuchen; Vergaberecht; Auslegung der Art. 36 (Grundsätze der Auftragsvergabe) und 76 (Auswahl der Teilnehmer, Grundsätze) der Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung; Frage, ob ein Auftraggeber nach Ablauf der Angebotsfrist eingereichte Unterlagen (Referenzen zum Nachweis der Eignung) eines Bieters berücksichtigen darf, welche dem ursprünglichen Angebot nicht beigefügt waren und Umstände belegen, die im ursprünglichen Angebot nicht angeführt waren; Frage, ob dies anders zu beurteilen ist – bzw. der Auftraggeber solche Unterlagen anfordern darf –, wenn die ursprüngliche Vergabeentscheidung aufgehoben wurde und das Verfahren an den Auftraggeber zur erneuten Prüfung und Bewertung der Angebote zurückverwiesen wurde; (Un)-Zulässigkeit der Vorlage von zusätzlichen Referenzen durch einen Bieter, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren; Verweis auf das Urteil in der Rs C-387/14, Esaprojekt, zur Richtlinie 2004/18/EG; Vorlage
Erstellt am 21.11.2022
Eingelangt am 22.11.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.834.254)
- EGH: RS C-652/22