Verb. Rs. C-6/24 und C-231/24; spanische Vorabentscheidungsersuchen; vorzeitige Fälligstellung eines Verbraucherkredits; Auslegung von Art. 3 Abs. 1 (nicht im einzelnen ausgehandelte Vertragsklausel) und Art. 7 (wirksame Rechtsmittel) der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie der Urteile des EuGH in den Rs. C-415/11, Aziz, und C-421/14, Banco Primus; Frage, ob eine Klausel über die vorzeitige Fälligstellung, in der die Möglichkeit vorgesehen ist, sie innerhalb einer bestimmten Frist zu neutralisieren oder zu verhindern, mit der Richtlinie vereinbar ist, oder diese Möglichkeit durch eine bestimmte nationale Rechtsvorschrift anerkannt werden muss; Frage, welche Frist diesfalls angemessen wäre; Vorlagen (182345/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs. C-6/24 und C-231/24; spanische Vorabentscheidungsersuchen; vorzeitige Fälligstellung eines Verbraucherkredits; Auslegung von Art. 3 Abs. 1 (nicht im einzelnen ausgehandelte Vertragsklausel) und Art. 7 (wirksame Rechtsmittel) der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie der Urteile des EuGH in den Rs. C-415/11, Aziz, und C-421/14, Banco Primus; Frage, ob eine Klausel über die vorzeitige Fälligstellung, in der die Möglichkeit vorgesehen ist, sie innerhalb einer bestimmten Frist zu neutralisieren oder zu verhindern, mit der Richtlinie vereinbar ist, oder diese Möglichkeit durch eine bestimmte nationale Rechtsvorschrift anerkannt werden muss; Frage, welche Frist diesfalls angemessen wäre; Vorlagen

Erstellt am 30.04.2024

Eingelangt am 02.05.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.331.108)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-231/24
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