Rs C-154/20; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Recht auf Vorsteuerabzug; materielle Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Erhalt eines steuerpflichtigen Umsatzes, der von einem bestimmten anderen Steuerpflichtigen erwirkt worden ist; Nachweispflicht des Steuerpflichtigen; Möglichkeit, das Recht auf Vorsteuerabzug bei mangelndem Nachweis zu versagen; Beweislast bei Nachweis der Teilnahme an einer Steuerhinterziehung; Vorlage; Information des vorlegenden Gerichts, das Vorabentscheidungsersuchen auch vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs. C-610/19 aufrechterhalten wird (48881/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-154/20; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Recht auf Vorsteuerabzug; materielle Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Erhalt eines steuerpflichtigen Umsatzes, der von einem bestimmten anderen Steuerpflichtigen erwirkt worden ist; Nachweispflicht des Steuerpflichtigen; Möglichkeit, das Recht auf Vorsteuerabzug bei mangelndem Nachweis zu versagen; Beweislast bei Nachweis der Teilnahme an einer Steuerhinterziehung; Vorlage; Information des vorlegenden Gerichts, das Vorabentscheidungsersuchen auch vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs. C-610/19 aufrechterhalten wird

Erstellt am 28.01.2021

Eingelangt am 01.02.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.071.843)

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