EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-100/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; „Abgasskandal“; Auslegung der Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1, Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) und des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge; Schadenersatz für PKW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, die die Wirkung der Emissionskontrollsysteme verringerten; Frage, ob die genannten Bestimmungen auch das Ziel haben, die Interessen der Erwerber von Kfz zu schützen; Frage der unmittelbaren Wirkung der genannten Bestimmungen; Anrechnung von Vorteilen der Nutzung des Fahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch; Vorlageberechtigung nach deutschem Recht; Vorlage
Erstellt am 24.03.2021
Eingelangt am 25.03.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.223.093)
- EGH: RS C-100/21