verb. Rs. C-80/21, C-81/21 und C-82/21 polnische Vorabentscheidungsersuchen; Fremdwährungskredite; Auslegung der Art. 6 Abs. 1 (Unverbindlichkeit missbräuchlicher Klauseln) und Art. 7 Abs. 1 (wirksame Sanktionen) der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Grundsätze der Äquivalenz, Effektivität und Rechtssicherheit; (Un-)Zulässigkeit einer gerichtlichen Auslegung nationaler Vorschriften, nach der im Falle der Feststellung der (teilweisen) Nichtigkeit einer Klausel, die Klausel teilweise wirksam bleibt bzw. der Vertrag mit einer dispositiven Bestimmung des nationalen Rechts ergänzt wird bzw. durch Auslegung der Willenserklärung der Parteien geändert wird, mit der Folge, dass der Kreditvertrag bestehen bleibt, obwohl eine gänzliche Nichtigkeit des Vertrags für den Verbraucher günstiger wäre bzw. der Verbraucher eine gänzliche Nichtigkeit des Vertrags akzeptiert hätte; Verjährung für die Rückerstattung von vom Verbraucher aufgrund einer missbräuchlichen Klausel gezahlter Beträge; Vorlagen (59867/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs. C-80/21, C-81/21 und C-82/21 polnische Vorabentscheidungsersuchen; Fremdwährungskredite; Auslegung der Art. 6 Abs. 1 (Unverbindlichkeit missbräuchlicher Klauseln) und Art. 7 Abs. 1 (wirksame Sanktionen) der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Grundsätze der Äquivalenz, Effektivität und Rechtssicherheit; (Un-)Zulässigkeit einer gerichtlichen Auslegung nationaler Vorschriften, nach der im Falle der Feststellung der (teilweisen) Nichtigkeit einer Klausel, die Klausel teilweise wirksam bleibt bzw. der Vertrag mit einer dispositiven Bestimmung des nationalen Rechts ergänzt wird bzw. durch Auslegung der Willenserklärung der Parteien geändert wird, mit der Folge, dass der Kreditvertrag bestehen bleibt, obwohl eine gänzliche Nichtigkeit des Vertrags für den Verbraucher günstiger wäre bzw. der Verbraucher eine gänzliche Nichtigkeit des Vertrags akzeptiert hätte; Verjährung für die Rückerstattung von vom Verbraucher aufgrund einer missbräuchlichen Klausel gezahlter Beträge; Vorlagen

Erstellt am 28.04.2021

Eingelangt am 03.05.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.315.169)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-81/21
EGH: RS C-82/21
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
27.10.2022 EGH: RS C-561/21 EUGH
Rs C-561/21; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; missbräuchliche (Kostentragungs)Klauseln in Hypothekardarlehen; Auslegung (der Art. 6 und 7) der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und des Grundsatzes der Rechtssicherheit; Beginn der Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Rückerstattung der aufgrund einer missbräuchlichen Klausel gezahlten als Gebühren bezahlten Beträge; Frage, ob die Verjährungsfrist an dem Tag beginnt, an dem die Klausel aufgrund ihrer Missbräuchlichkeit für nichtig erklärt wurde, an dem Tag, an dem das zuständige nationale (Höchst)Gericht die Missbräuchlichkeit dieser Art von Klausel festgestellt hat oder an dem Tag, an dem der EuGH entschieden hat, dass der Erstattungsanspruch der Verjährung unterliegen kann; Vorlage (nach ursprünglicher Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in den verb. Rs. C-80/21 bis C-82/21) (118094/EU XXVII.GP)
27.10.2022 EGH: RS C-810/21 EUGH
Verb. Rs C-810/21 bis C-813/21; spanische Vorabentscheidungsersuchen; missbräuchliche Klauseln (zur Regelung der Vertragsabschlusskosten) in Hypothekardarlehen; Auslegung (der Art. 6 und 7) der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Restitutionswirkungen der Nichtigerklärung einer Klausel; (Un-)Zulässigkeit einer Verjährungsfrist von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt zu dem sich die Wirkungen der Klausel erschöpft haben; Relevanz der Kenntnis des Verbrauchers von Informationen über die rechtliche Würdigung des Sachverhalts; Vorlagen (nach ursprünglicher Aussetzung der Verfahren bis zur Entscheidung in den verb. Rs. C-80/21 bis C-82/21) (118095/EU XXVII.GP)