Rs C-797/21; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Bulgarien; Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit; Auslegung des Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV (wirksamer Rechtsschutz) und der Entscheidung der Kommission 2006/929/EG zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Bulgariens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens; nationale Regelungen über die „Abordnung“ von Richtern, wonach diese aufgrund einer Entscheidung eines unabhängigen Organs der Justiz (Gerichtspräsident) mit ihrer Zustimmung für unbestimmte Zeit an ein höheres Gericht versetzt werden können, wobei die Abordnung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Entscheidung eines unabhängigen Organs der Justiz (Gerichtspräsident oder Richterkollegium des Obersten Rats der Justiz) wieder beendet werden kann; Fragen zu den Voraussetzungen, unter denen dies mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist (Hinweis auf das Urteil des EuGH in den Rs C-748/19 bis C-754/19 betreffend die Abordnung von Richtern in Polen); (Nicht-)Verbindlichkeit von Weisungen eines Gerichts, dessen Spruchkörper mit einem abgeordneten Richter besetzt war, an ein untergeordnetes Gericht; Vorlage (92689/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-797/21; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Bulgarien; Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit; Auslegung des Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV (wirksamer Rechtsschutz) und der Entscheidung der Kommission 2006/929/EG zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Bulgariens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens; nationale Regelungen über die „Abordnung“ von Richtern, wonach diese aufgrund einer Entscheidung eines unabhängigen Organs der Justiz (Gerichtspräsident) mit ihrer Zustimmung für unbestimmte Zeit an ein höheres Gericht versetzt werden können, wobei die Abordnung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Entscheidung eines unabhängigen Organs der Justiz (Gerichtspräsident oder Richterkollegium des Obersten Rats der Justiz) wieder beendet werden kann; Fragen zu den Voraussetzungen, unter denen dies mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist (Hinweis auf das Urteil des EuGH in den Rs C-748/19 bis C-754/19 betreffend die Abordnung von Richtern in Polen); (Nicht-)Verbindlichkeit von Weisungen eines Gerichts, dessen Spruchkörper mit einem abgeordneten Richter besetzt war, an ein untergeordnetes Gericht; Vorlage

Erstellt am 03.03.2022

Eingelangt am 08.03.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.173.696)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
12.08.2025 EGH: RS C-364/25 EUGH
Rs C-364/25; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen (vgl. Rs. C-797/21); Rechtsstaatlichkeit in Bulgarien; Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit; Auslegung des Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV (wirksamer Rechtsschutz) und der Entscheidung der Kommission 2006/929/EG zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Bulgariens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens; nationale Regelungen über die „Abordnung“ von Richtern, wonach diese aufgrund einer Entscheidung eines unabhängigen Organs der Justiz (Gerichtspräsident) mit ihrer Zustimmung für unbestimmte Zeit an ein höheres Gericht versetzt werden können, wobei die Abordnung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Entscheidung eines unabhängigen Organs der Justiz (Gerichtspräsident oder Richterkollegium des Obersten Rats der Justiz) wieder beendet werden kann; Fragen zu den Voraussetzungen, unter denen dies mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist (Hinweis auf das Urteil des EuGH in den verb. Rs C-748/19 bis C-754/19 betreffend die Abordnung von Richtern in Polen); (Nicht-)Verbindlichkeit von Weisungen eines Gerichts, dessen Spruchkörper mit einem abgeordneten Richter besetzt war, an ein untergeordnetes Gericht; Vorlage (30529/EU XXVIII.GP)