Tierversuchsgesetz, Änderung (12/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz 2012 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Durch die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates, sollen Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und Reduktion des Verwaltungsaufwands an der Tierversuchs-Richtlinie vorgenommen werden. Diese Anpassungen sollen mit dem vorliegenden Entwurf vorgenommen werden.

Inhalt

  • Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1010
  • Behebung der von der Europäischen Kommission beanstandeten Abweichungen bei der Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU gemäß Aufforderungsschreiben – Vertragsverletzung Nr. 2019/2203

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Tierversuchs-Richtlinie) vom 20.10.2010, erfolgte durch:

das Tierversuchsrechtsänderungsgesetz,
die Tierversuchsverordnung 2012 (TVV 2012),
die Tierversuchsstatistik-Verordnung 2013 (TVSV 2013) sowie
die Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung (TVKKV)

Durch die Verordnung (EU) 2019/1010 sollen Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und Reduktion des Verwaltungsaufwands an der Tierversuchs-Richtlinie vorgenommen werden. Diese Anpassungen sollen mit dem vorliegenden Entwurf vorgenommen werden.

Außerdem strengt die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zahlreiche Mitgliedstaaten wegen unzureichender Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie an. In Bezug auf die Republik Österreich wurden – leicht behebbare – Defizite insbesondere im Bereich der ausdrücklichen Aufnahme von Legaldefinitionen sowie der Anforderungen an die Sachkunde des Personals, das an Tierversuchen beteiligt ist, geortet (Aufforderungsschreiben – Vertragsverletzung Nr. 2019/2203). Die Novelle zur Anpassung des Tierversuchsgesetzes 2012 aufgrund der Verordnung (EU) 2019/1010 soll darüber hinaus zum Anlass genommen werden, die von der Europäischen Kommission gegen das Tierversuchsgesetz 2012 vorgebrachten Kritikpunkte zu beheben.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 19.02.2020

Übermittelt von

Dr. Heinz Faßmann (V)

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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