Eisenbahngesetz 1957, Bundesbahngesetz u.a., Änderung (157/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetzes, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Erweiterung des wirtschaftlichen Handlungsspielraumes der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
  • Erhöhung der Flexibilität bei Zuweisung von Zugtrassen an Eisenbahnverkehrsunternehmen

Inhalt

  • Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, Funktionen und Arbeiten an andere Unternehmen auszulagern
  • Ausübung der Funktionen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens durch mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen
  • Festlegung von Eisenbahnstrecken durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen, auf denen nur bestimmte Arten von Eisenbahnverkehrsdiensten vorrangig ausgeübt werden dürfen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes wurde durch die Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 innerstaatlich umgesetzt. Eine Änderung dieser Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2016/2370 wurde durch eine weitere Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 innerstaatlich umgesetzt. Die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG (Seveso III-Richtlinie) wurde ebenfalls durch eine Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 innerstaatlich umgesetzt. Die Europäische Kommission hält die innerstaatliche Umsetzung dieser Richtlinien einerseits für unvollständig und andererseits als nicht im Sinne der Richtlinien umgesetzt und hat deshalb mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet. Um einen Rechtsstreit vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu vermeiden, sind folgende Änderungen des Eisenbahngesetzes 1957 im Begutachtungsentwurf vorgesehen:
  • Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, seine Funktionen an andere geeignete Unternehmen oder Stellen auszulagern; Überwachung der Gesetzeskonformität durch die Schienen-Control Kommission;
  • Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, die Durchführung von Arbeiten und damit verbundenen Aufgaben an andere Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen kontrollieren, auszulagern; Überwachung der Gesetzeskonformität durch die Schienen-Control Kommission;
  • Wahrnehmung von mit dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn verbundenen Funktionen nicht nur durch ein einziges Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sondern auch durch mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen einschließlich Parteien öffentlich-rechtlicher Partnerschaften; Überwachung der Gesetzeskonformität durch die Schienen-Control Kommission;
  • Überwachung und Aufhebung von Kooperationsvereinbarungen zwischen einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen und einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen zwecks Erhöhung von Kundenvorteilen durch die Schienen-Control Kommission;
  • Verpflichtung der Zuweisungsstellen zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses hinsichtlich gemachter Angaben;
  • Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, bestimmte Eisenbahnstrecken für die Erbringung bestimmter Arten von Eisenbahnverkehrsdiensten – einschließlich der Bevorrangung solcher Eisenbahnverkehrsdienste im Zuweisungsverfahren von Fahrwegkapazität – auszuweisen und damit zusammenhängend ergänzende Regelungen für eine Rahmenregelung;
  • Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Erhebung von angemessenem Entgelt erst bei regelmäßiger Versäumung der Nutzung zugewiesener Zugtrassen;
  • Recht des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, auch Kosten für die Bearbeitung und Prüfung von Begehren auf Zuweisung von Fahrwegkapazität einzuheben; und
  • Möglichkeit der Behörde, eine Verkehrsgenehmigung bei nicht mehr Vorliegen der Voraussetzungen hiefür auch nur auszusetzen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 02.11.2021

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA (G)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Ähnliche Gegenstände