Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, Funktionen und Arbeiten an andere Unternehmen auszulagern
- Ausübung der Funktionen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens durch mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Festlegung von Eisenbahnstrecken durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen, auf denen nur bestimmte Arten von Eisenbahnverkehrsdiensten vorrangig ausgeübt werden dürfen
Stand: 17.11.2021