Bundesgesetz über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation (194/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation

Bundesgesetz über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation

Ziele

  • Aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation
  • Heranbilden einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Absolventinnen/Absolventen, um die digitale Transformation voranzutreiben
  • Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs
  • Begleitung der transformativen Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre
  • Integration der gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung und Lehre (digitaler Humanismus)
  • Verbindung der transformativen Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen (Twin Transition)
  • ca. 5 000 Studierende im Studienjahr 2030/31 an der neuen Universität (siehe Ministerratsvortrag vom 17. September 2021)
  • ca. 6 300 Studierende im Studienjahr 2036/37 an der neuen Universität
  • ca. 150 Professorinnen/Professoren und Äquivalente im Studienjahr 2036/37

Inhalte

  • Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation in Oberösterreich
  • Anbieten von Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien im Bereich digitale Transformation

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Gründung einer neuen Universität soll die Chance bieten, neue Strukturen zu etablieren, interdisziplinäre und vor allem transdisziplinäre – im Sinne einer integrativen Forschung – neue Forschungsfelder zu bearbeiten, innovative Lehr-, Vermittlungs- und Transfermethoden zu realisieren und dadurch die bestehenden Hochschulen, aber auch die Kunst-, Kultur- und Forschungsinstitutionen in Österreich langfristig zu bereichern. Mit dem vorliegenden Gründungsgesetz sollen jene rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die für den Gründungsprozess für die interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation unbedingt erforderlich sind und die diese neue Einrichtung handlungsfähig machen (z.B. Rechtsform, Gründungsorgane, Gründung einer Service-GmbH, Lehre und Studien, Personal etc.).
Erst in einem zweiten Schritt sollen mit einem weiteren Bundesgesetz über die Organisation und den laufenden Betrieb der neuen Universität die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den laufenden Betrieb geschaffen werden. Dieses Gesetz soll so rechtzeitig in Kraft treten, dass die Aufnahme des Betriebes der neuen Universität zu Beginn des Studienjahres 2023/24 auf der erforderlichen rechtlichen Basis steht. Der institutionelle Aufbau der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation soll schrittweise erfolgen, wobei im Endausbau jedenfalls Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sowohl als grundständige Studien als auch im Sinne der hochschulischen Weiterbildung angeboten werden sollen.
 
27.04.2022

Übermittelt von

Dr. Martin Polaschek

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung