Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a., Änderung (218/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert werden

Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgäng, u.a., Änderunge

Ziele

  • Ausbildung von zusätzlichem Personal für Pflege und Sozialbetreuung
  • Nutzung von Synergien zwischen der Ausbildung für Pflegeberufe und der Ausbildung im Bereich der Sozialberufe
  • Einrichtung eines schulischen Abschlusses in Verbindung mit Pflege(fach)assistenz und Sozialbetreuung
  • Errichtung von schulischen Ausbildungswegen in Pflegefachassistenz und Sozialbetreuung für Personen, die einen Berufswechsel anstreben.
  • Verbesserung der Bildung und Ausbildung der Schülerinnen/Schüler in der weltweit als gemeinsame Sprache der Verständigung in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genutzten Sprache Englisch

Inhalt

  • Einrichtung einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
  • Einrichtung einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung
  • Einrichtung von Angeboten für Berufsumsteigerinnen/Berufsumsteiger in Form der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung für Berufstätige
  • flächendeckende Einführung der Möglichkeit, Englisch als Unterrichtssprache zu verwenden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorgeschlagene Novelle soll einen schulischen Beitrag zur Verringerung des bestehenden Personalmangels in Gesundheits- und Pflegeberufen leisten. Dazu soll die aufgrund des erforderlichen Mindestalters im Bereich der Pflegeberufe bestehende schulische Ausbildungslücke durch einen qualifizierten schulischen Abschluss geschlossen werden. Weiters soll
  • eine Ausbildung von zusätzlichem Personal für Pflege und Sozialbetreuung in berufsbildende mittleren und höheren Schulen geschaffen werden,
  • eine Nutzung von Synergien zwischen der Ausbildung für Sozialberufe und der Ausbildung im Bereich der Pflegeberufe erreicht werden,
  • der Erwerb eines schulischen Abschlusses in Verbindung mit Pflege(fach)assistenz ermöglicht werden und
  • für Personen, die einen Berufswechsel anstreben, ein schulischer Ausbildungsweg in die Pflegefachassistenz geschaffen werden.
Weiters sieht der Entwurf eine Verbesserung der Bildung und Ausbildung der Schülerinnen/Schüler in der weltweit als gemeinsame Sprache der Verständigung, insbesondere in Wissenschaft, Forschung, Diplomatie und Wirtschaft, genutzten Sprache Englisch vor. Die Errichtung einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung erfordert ergänzende Regelungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, damit Personen, die diese Schulform erfolgreich absolvieren, einen Qualifikationsnachweis entsprechend den berufsrechtlichen Anforderungen für Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz erlangen können. Diese sollen zeitnah geschaffen werden.
15.07.2022

Themen

Übermittelt von

Dr. Martin Polaschek

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung