Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (41. KFG-Novelle)
41. KFG-Novelle
Ziele
- Verhinderung des Missbrauchs von Überstellungskennzeichen
- Verbesserung der Datenqualität in der Zulassungsevidenz
- Stärkung des Praxisbezugs des in Fahrschulen eingesetzten Lehrpersonals
- Einräumung neuer Kontrollbefugnisse für Organe der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft)
- Erweiterung des Kreises der Personen für die Bestellung als Sachverständige für die Einzelprüfung
- Anhebung der Höhe der Strafbeträge
Inhalt
- Schaffung exakterer Vorgaben für die Bewilligung von Überstellungsfahrten
- Einräumen einer Befugnis der Zulassungsstellen, die relevanten Daten aus dem Unternehmensregister zu übernehmen einschließlich regelmäßiger Datenabgleiche
- Neuregelung der Ausbildung und Prüfung des in den Fahrschulen eingesetzten Lehrpersonals samt Vorschreibung einer verpflichtenden Aus- und Weiterbildung
- Einräumung der Befugnis zur eigenständigen Kontrolle von Sondertransporten auf dem hochrangigen Netz durch besonders geschulte Organe der ASFINAG
- Erweiterung des definierten Kreises von potenziellen Sachverständigen nach § 125 KFG (Kraftfahrgesetz) auf Personen mit Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung
- Anhebung der Geldstrafen für Verstöße gegen das sogenannte Handyverbot oder gegen die Gurt- oder die Sturzhelmpflicht
Stand: 12.01.2023