Berufsausbildungsgesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Änderung (250/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden

Berufsausbildungsgesetz und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Änderung

Ziele

  • Einführung der berufsspezifischen Sonderbestimmungen für die Erlassung der Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen für die Lehrberufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sowie für die Verfahren der Lehrlingsstellen gemäß §§ 3a und 20 Berufsausbildungsgesetz.
  • Schaffung des Berufszugangs zu Pflegeassistenzberufen Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz für Personen mit Lehrabschlussprüfung der beiden Lehrberufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz.

Inhalt

  • Novelle des Berufsausbildungsgesetz durch Einführung des neuen § 35b mit lehrberufsspezifischen Sonderregelungen.
  • Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes mit Aufnahme des Berufszugangs zu den Pflegeassistenzberufen für Absolventinnen/Absolventen der Lehrausbildung des Lehrberufs Pflegeassistenz und des Lehrberufes Pflegefachassistenz.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der Einführung einer dualen Berufsausbildung gemäß Berufsausbildungsgesetz sollen die Möglichkeiten zum Erwerb eines Abschlusses zur Pflegeassistenz oder zur Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht, ergänzend zu den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten, strukturell und inhaltlich erweitert werden. In der Schweiz wurde bereits im Jahr 2003 eine duale Ausbildung im Gesundheitswesen (Fachfrau/Fachmann Gesundheit) eingeführt, die zahlenmäßig an dritter Stelle sowohl der Lehrausbildungen als auch bei den Abschlüssen liegt. Mit der dualen Ausbildung als neue Form der beruflichen Erstausbildung der Sekundarstufe II sollen neuen Perspektiven für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene mit durchlässigen Bildungspfaden bis hin zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden.

Im Hinblick auf die Anforderungen an den Berufsschulunterricht für die Lehrberufe in den Pflegeassistenzberufen, insbesondere die Unterrichtserteilung nach den Standards der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung, sollen weiters das Schulorganisationsgesetz und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz im Rahmen eines gesonderten Gesetzwerdungsverfahrens novelliert werden.
 
14.02.2023

Übermittelt von

Mag. Dr. Martin Kocher

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft