Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, Änderung (254/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert wird

Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G)

Ziel

Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

Inhalt

  • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
  • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
  • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
  • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs


Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

Daher soll im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen werden, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung soll zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt werden. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz machen ein Bündel an Maßnahmen erforderlich:

Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz soll die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt werden. Ferner sollen zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert werden. Darüber hinaus sollen diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete für den Zugang zu geheimer Information unterzogen werden. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit sollen nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere der Grund- und Freiheitsrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit sollen nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern sollen dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt werden. Zukünftig soll die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.
 
13.03.2023

Übermittelt von

Mag. Gerhard Karner

Bundesministerium für Inneres

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