Weingesetz, Änderung (256/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird

Weingesetz 2009, Änderung

Ziele

  • Stärkung des Schutzes der österreichischen Herkünfte im Weinsektor
  • Verbesserung der Information des Konsumenten über die Herkunft des Weines
  • Verwaltungsvereinfachung und Verbesserung der Datengrundlage bei Ernte- und Bestandsmeldung

Inhalt

  • Präzisierung in der gesetzlichen Definition von Herkünften
  • Absicherung der Vorgangsweise und Datenbasis bei Ernte- und Bestandsmeldung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Novelle des Weingesetzes sollen bei drei spezifischen Themenbereichen Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Diese Themenbereiche sind als einzelne Bereiche zu sehen und hängen nicht miteinander zusammen.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) kann durch Verordnung auf Antrag von Branchenorganisationen Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen festsetzen und die Herkunftsgebiete festlegen. Diese Weine werden in weiterer Folge unter der Bezeichnung „Districtus Austriae Controllatus“ oder „DAC“ in Verkehr gebracht. Qualitätsweine aus Trauben von DAC-Gebieten, die nicht als DAC-Weine in Verkehr gebracht werden, dürfen keine kleineren geografischen Angaben als das Bundesland verwenden, wenn dies in den entsprechenden DAC-Verordnungen festgelegt ist. Ein Gutachten der WKÖ hat die Frage aufgeworfen, ob eine derartige Bestimmung gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verstößt, da die Einschränkung möglicherweise weder im öffentlichen Interesse liegt noch verhältnismäßig ist. Aus diesem Grund soll im Weingesetz ein Bezug zu den Bestimmungen über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen aufgenommen werden.

Im Zuge der Entwicklung der Bedingungen für die einzelnen DAC-Weine soll eine zusätzliche kleinere geografische Einheit etabliert werden, welche sich aus mehreren Gemeinden oder Gemeindeteilen zusammensetzt, jedoch den Namen einer dieser Gemeinden bzw. eines dieser Gemeindeteile trägt.

Das BML führt eine Weindatenbank „Wein online“. Diese soll auf INVEKOS (Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem der EU) Basis umgestellt werden. Dies soll zukünftig eine wesentlich präzisere und mit dem Rebflächenverzeichnis verknüpfte Erhebung der Daten ermöglichen, bedingt jedoch die ausschließliche Abgabe dieser Meldungen in elektronischer Form (keine Abgabe in Papierform bei der Gemeinde mehr möglich). Auch die jährliche Aktualisierung der Stammdaten durch Abgabe eines Stammdatenerhebungsblattes soll entfallen, da die Stammdaten von INVEKOS bei der Agrarmarkt Austria aktualisiert werden.
 
17.03.2023

Übermittelt von

Mag. Norbert Totschnig, MSc

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

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