Gesundheitstelematikgesetz, Epidemiegesetz u.a., Änderung (260/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Epidemiegesetz 1950, das Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und das Patientenverfügungs-Gesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherstellung der Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten
  • Behebung von Identifizierungshemmnissen
  • Stärkung der Position von Bürger:innen: Dem zuzuordnen ist auch die Herstellung der Gender-Konformität. Dazu wird, abgesehen von funktional verwendeten Begriffen, die nunmehr vorgegebene Doppelpunkt-Nomenklatur, die alle Personen inkludiert, umgesetzt.

Inhalt

  • Änderung des § 6 GTelG 2012
  • Erweiterung des § 18 Abs. 4 Z 5 GTelG 2012
  • Anpassung von eHealth-Bestimmungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit Bescheid sprach die Datenschutzbehörde die Warnung aus, dass die beabsichtigten Verarbeitungsvorgänge im Rahmen des Elektronischen Impfpasses (eImpfpass) voraussichtlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Begründet wurde dies damit, dass die Bestimmungen zum eImpfpass im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, die den Betroffenen (nicht) zustehenden Rechte sowie die statistischen Auswertungen den Vorgaben der DSGVO nicht gerecht werden. Im Ergebnis ergäbe sich aus dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) nicht, in welchem Ausmaß und durch wen in das Recht auf Datenschutz eingegriffen wird, beziehungsweise in welchem Ausmaß Beschränkungen erfolgen.
Durch die gegenständliche Novelle soll die Kritik der Datenschutzbehörde umgesetzt werden, um DSGVO-konforme Regelungen sicherzustellen. Die Datenschutzbehörde wurde bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs zu Rate gezogen. Zusätzlich soll eine eHealth-Servicestelle geschaffen werden, deren Aufgabe die Wahrnehmung von Auskunftsbegehren im Zusammenhang mit dem zentralen Impfregister sowie die Sicherstellung von Vollständigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit, Konsistenz und Verfügbarkeit der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten ist. Außerdem sollen für den Endausbau des eImpfpasses notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Ferner sollen die im GTelG normierten Datensicherheitsmaßnahmen angepasst und sprachliche Änderungen, nicht zuletzt zur besseren Verständlichkeit des Gesetzestextes, vorgenommen und eine gendergerechte, barrierefreie Schreibweise verwendet werden.
05.04.2023

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz