Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- Betonung der Bedeutung des Waldes für das Klima und der geänderten Anforderungen an die forstliche Bewirtschaftung infolge des Klimawandels.
- Zukunftsorientierte Implementierung ökologischer Gesichtspunkte.
- Erleichterung und Attraktivierung der Anlage von Agroforstflächen.
- Bundesweit einheitliche und damit auch effizientere Abwicklung des Ersatzes der Waldbrandbekämpfungskosten.
- Umsetzung bzw. Durchführung von Unionsrecht in den Bereichen Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutz und Berufsanerkennung.
- Sicherstellung einer Rechtsgrundlage für die noch relevanten Inhalte des "Wildbachverbauungsgesetzes".
- Erweiterung der Ausbildungswege zur Forstassistentin/ zum Forstassistenten und damit Absicherung einer ausreichenden Anzahl geeigneter Führungskräfte für die leitenden Funktionen des forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung.
- Erweiterung des Bildungsangebots an der Forstfachschule Traunkirchen analog zu den AHS (Oberstufe), BHS und BMS.
- Vereinbarkeit des Forstgesetzes mit der Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-Verordnung)
Inhalt
- Verankerung des Klimawandels als relevanten Faktor im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der forstlichen Förderung, Präzisierung der Wohlfahrtsfunktion im Hinblick auf die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit des Waldes.
- Betonung der Bedeutung des Waldes als Lebensraum im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion, Verankerung eines Anhörungsrechts der Naturschutzbehörde in Verwaltungsverfahren betreffend Biotopschutzwälder und Herstellung und Sicherung ausgeglichener Wald- Wild-Verhältnisse durch Fördermaßnahmen.
- Verhinderung der Waldwerdung von Agroforstflächen durch Meldung an die Behörde.
- Bundeseinheitliche Regelung des Ersatzes der Waldbrandbekämpfungskosten einschließlich Verordnungsermächtigung zur Festlegung von gestaffelten Pauschaltarifen.
- Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht im Bereich von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutz, etwa durch Regelung der Aufgaben und Behördenzuständigkeit. Punktuelle Umsetzung von Unionsrecht betreffend unternehmensinterne Transfers von Drittstaatsangehörigen im Bereich Berufsanerkennung.
- Übernahme der noch relevanten Inhalte des "Wildbachverbauungsgesetzes" in das Forstgesetz.
- Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsweges zum Forstassistenten/zur Forstassistentin.
- Einführung des Ethikunterrichts als alternatives Pflichtfach zu Religion an der Forstfachschule Traunkirchen ab dem Schuljahr 2023/24.
- Streichung der Gattung "Ailanthus" aus dem Anhang zum Forstgesetz.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 23.06.2023