Forstgesetz, Änderung (282/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Betonung der Bedeutung des Waldes für das Klima und der geänderten Anforderungen an die forstliche Bewirtschaftung infolge des Klimawandels.
  • Zukunftsorientierte Implementierung ökologischer Gesichtspunkte.
  • Erleichterung und Attraktivierung der Anlage von Agroforstflächen.
  • Bundesweit einheitliche und damit auch effizientere Abwicklung des Ersatzes der Waldbrandbekämpfungskosten.
  • Umsetzung bzw. Durchführung von Unionsrecht in den Bereichen Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutz und Berufsanerkennung.
  • Sicherstellung einer Rechtsgrundlage für die noch relevanten Inhalte des "Wildbachverbauungsgesetzes".
  • Erweiterung der Ausbildungswege zur Forstassistentin/ zum Forstassistenten und damit Absicherung einer ausreichenden Anzahl geeigneter Führungskräfte für die leitenden Funktionen des forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung.
  • Erweiterung des Bildungsangebots an der Forstfachschule Traunkirchen analog zu den AHS (Oberstufe), BHS und BMS.
  • Vereinbarkeit des Forstgesetzes mit der Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-Verordnung)

Inhalt

  • Verankerung des Klimawandels als relevanten Faktor im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der forstlichen Förderung, Präzisierung der Wohlfahrtsfunktion im Hinblick auf die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit des Waldes.
  • Betonung der Bedeutung des Waldes als Lebensraum im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion, Verankerung eines Anhörungsrechts der Naturschutzbehörde in Verwaltungsverfahren betreffend Biotopschutzwälder und Herstellung und Sicherung ausgeglichener Wald- Wild-Verhältnisse durch Fördermaßnahmen.
  • Verhinderung der Waldwerdung von Agroforstflächen durch Meldung an die Behörde.
  • Bundeseinheitliche Regelung des Ersatzes der Waldbrandbekämpfungskosten einschließlich Verordnungsermächtigung zur Festlegung von gestaffelten Pauschaltarifen.
  • Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht im Bereich von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutz, etwa durch Regelung der Aufgaben und Behördenzuständigkeit. Punktuelle Umsetzung von Unionsrecht betreffend unternehmensinterne Transfers von Drittstaatsangehörigen im Bereich Berufsanerkennung.
  • Übernahme der noch relevanten Inhalte des "Wildbachverbauungsgesetzes" in das Forstgesetz.
  • Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsweges zum Forstassistenten/zur Forstassistentin.
  • Einführung des Ethikunterrichts als alternatives Pflichtfach zu Religion an der Forstfachschule Traunkirchen ab dem Schuljahr 2023/24.
  • Streichung der Gattung "Ailanthus" aus dem Anhang zum Forstgesetz.

Stand: 23.06.2023

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung folgender Zielsetzungen und damit verbundener Maßnahmen:
  • Anpassungserfordernisse aufgrund des fortschreitenden Klimawandels
  • Stärkung der öffentlichen Sicherheit
  • Zukunftsorientierte Implementierung ökologischer Gesichtspunkte
  • Modernisierung der Ausbildung
  • Notwendige Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht

Übermittelt von

Mag. Norbert Totschnig, MSc

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft