Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Erweiterung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten
- Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln besonders für immobile Heimbewohnerinnen/Heimbewohner und Bewohnerinnen/Bewohner ländlicher Gebiete
- Erweiterung der Zulässigkeit von Filialapotheken
- Modernisierung der Strafbestimmungen
- Modernisierung der Verfahrensbestimmungen
Inhalt
- Erweiterung der Öffnungszeiten auf maximal 72 Stunden pro Woche
- Zustellung dringend benötigter Arzneimittel im gesamten Versorgungsgebiet der Apotheke und Erweiterung der Zustellmöglichkeit an immobile Heimbewohnerinnen/Heimbewohner
- Verengern der Beschränkung des Fortbetriebsrechts im Todesfall
- Schaffung der Möglichkeit der Einrichtung dislozierter Abgabestellen
- Erweiterung auf drei zulässige Filialapotheken pro Stammapotheke
- Erhöhung und Staffelung des Strafrahmens
- Umstrukturierung und sprachliche Modernisierung der Verfahrensbestimmungen
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 23.10.2023