DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG (302/ME)

  • Übersicht
  • Stellungnahmen
  • Parlamentarisches Verfahren

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Mediengesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das EU-JZG, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden (DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG)

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherstellung der Vereinbarkeit des Bundesrechts mit der Verordnung über digitale Dienste
  • Erleichterung der Rechtsdurchsetzung in Fällen von Hass im Netz
  • Schaffung eines sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeldes
  • Wirksamer Schutz der Grundrechte
  • Förderung von Innovationen
  • Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden
  • Sicherstellung einer ausgewogenen Finanzierung zwischen Bund und Markt
  • Sicherstellung der Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben im Bereich Telekommunikation
  • Sicherstellung eines ausgewogenen Finanzierungsmodells für marktwirtschaftlich und gemeinwohlorientierte Regulierungsaufgaben der KommAustria
  • Schutz vulnerabler Gruppen im Bereich Video-Sharing Plattformen
  • Sicherstellung der Aktualität des TKG

Inhalt

  • Entfernung der Bestimmungen, die von der Verordnung überlagert werden
  • Gerichtsverfahren zur Auslösung des Informationsmechanismus nach Art 9 DAS (Digital Services Act)
  • Einführung einer Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei Hass im Netz
  • Bestimmung einer Behörde als Koordinator für digitale Dienste
  • Vertrauliche Meldung von rechtswidrigen Inhalten
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Zugang für Forscherinnen/Forscher zu Daten von großen Vermittlungsdiensten
  • Neubewertung des derzeitigen Aufteilungsschlüssels zwischen Markt- und Bundesanteil
  • Umsetzung der aktuellen unionsrechtliche Grundlage des Art 16 RL (EU) 2018/1972
  • Neugestaltung der Aufteilung der Finanzierung durch Markt und Bund
  • Finanzierung des Regulierungsaufwandes bei Video-Sharing-Plattformen ausschließlich durch den Bund
  • Aktualisierung der verwendeten Begriffe und Verweise

Stand: 23.10.2023

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der EU-Verordnung über digitale Dienste wurde ein unmittelbar anwendbarer Rechtsrahmen geschaffen, mit dem die Bedingungen für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im gesamten Binnenmarkt harmonisiert werden. Ziel dieses Regelungswerks ist ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, das der Verbreitung rechtswidriger Online-Inhalte und den gesellschaftlichen Risiken, die die Verbreitung von Desinformation oder anderen Inhalten mit sich bringen kann, entgegenwirkt und in dem Grundrechte wirksam geschützt und Innovationen gefördert werden.
Die harmonisierten Sorgfaltspflichten für Anbieterinnen/Anbieter von Vermittlungsdiensten sollen vor allem die Nutzerinnen/Nutzer stärken und deren Sicherheit und Vertrauen gewährleisten, die Grundrechte schützen, die Rechenschaftspflicht der Anbieterinnen/Anbieter sicherstellen und den zuständigen Behörden die erforderliche Aufsicht erleichtern. Dabei ist es wesentlich, die Sorgfaltspflichten an die Beschaffenheit, den Umfang und die Art der betreffenden Vermittlungsdienste anzupassen. In diesem Sinne wird in persönlicher Hinsicht folgendermaßen differenziert:
  • Bestimmungen für alle Anbieterinnen/Anbieter von Vermittlungsdiensten (z.B. Benennung einer zentralen Kontaktstelle, Transparenzberichtspflichten)
  • Zusätzliche Bestimmungen für Hostingdiensteanbieterinnen/Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen (z.B. Melde- und Abhilfeverfahren)
  • Zusätzliche Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen (z.B. internes Beschwerdemanagementsystem, außergerichtliche Streitbeilegung, vertrauenswürdige Hinweisgeber, Werbevorschriften, Transparenz der Empfehlungssysteme)
  • Zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M. (G)

Bundesministerium für Justiz

MMag. Dr. Susanne Raab (V)

Büro der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien