Strafprozeßordnung, Änderung (332/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird

Kurzinformation

Ziel 

Neugestaltung und Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags 

Inhalt 

  • Neugestaltung bzw. Erweiterung und deutliche Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags bei Freispruch  

  • Einführung eines Pauschalkostenbeitrags bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens 

Stand: 24.04.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs 

Eine Erweiterung des bestehenden Systems des Verteidigungskostenbeitrags wird unter dem Gesichtspunkt der bei Freisprüchen oftmals erheblichen Verteidigungskosten und der dafür nicht als ausreichend erachteten derzeitigen Höchstsätze seit langem von Literatur, Lehre und Praxis gefordert.  

Vor diesem Hintergrund wird eine Neugestaltung und Ausweitung des bisherigen Systems des Verteidigungskostenbeitrags vorgeschlagen: Künftig sollen weiterhin Pauschalkostenbeiträge, gegliedert nach den jeweils für das Hauptverfahren zuständigen Spruchkörpern (Schöffen- oder Geschworenengericht, Einzelrichter des Landesgerichts, Bezirksgericht), vorgesehen werden, diese aber zum einen deutlich erhöht und zum anderen mit der Möglichkeit einer Überschreitung für den Fall der längeren Dauer der Hauptverhandlung und einer weiteren derartigen Möglichkeit für den Fall extremen Umfangs des Verfahrens versehen werden. Mit dieser Um- und Neugestaltung sollen insbesondere bei Verfahren von größerem und außergewöhnlichem Umfang deutlich einzelfallgerechtere Entscheidungen hin zu einem adäquateren Zuspruch an Freigesprochene getroffen werden können. Neben dieser Neugestaltung des Verteidigungskostenbeitrages im Falle des Freispruchs soll auch ein Ersatzanspruch bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eingeführt werden. Auch hier soll die Möglichkeit bestehen, bei Verfahren von außergewöhnlichem Umfang oder besonderer Komplexität sowie extremem Umfang die eingeführten Höchstsätze zu überschreiten.  

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz

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