Ministerialentwurf Gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Eisenbahnsicherheit
- Bestimmung eines optimalen Niveaus der technischen Harmonisierung, um grenzüberschreitende Eisenbahnverkehrsdienste in der Union und mit Drittländern zu erleichtern, zu verbessern und auszubauen
- Reduktion von drei Verwaltungsebenen für Eisenbahnen auf zwei Verwaltungsebenen
- Etablierung einer einzigen nationale Sicherheitsbehörde in Österreich
- Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für das Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen
- Reduktion nationaler Regelungen
Inhalt
- Etablierung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als einzige nationale Sicherheitsbehörde für Hauptbahnen und vernetzte Nebenbahnen
- Übergang der Zuständigkeit für nicht-öffentliche Eisenbahnen von der Bezirksverwaltungsbehörde an den Landeshauptmann
- Einführung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen durch die Eisenbahnagentur der Europäischen Union oder im Falle eines nur nationalen Einsatzes eines Schienenfahrzeuges durch das BMK
Redaktion: oesterreich.gv.at
- Einführung einer Genehmigung zur Inbetriebnahme für die Inbetriebnahme bestimmter Teilsysteme
- Ersatz der bisherigen Sicherheitsbescheinigung durch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung
- Einschränkung der Möglichkeit zur Erlassung nationaler Sicherheitsvorschriften
- Regelungen über Anforderungen und Funktionen des Instandhaltungssystems von für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen zuständigen Stellen
- Erweiterung des Anwendungsbereiches auf all jene Akteure im Eisenbahnbereich, deren Verhalten die Eisenbahnsicherheit potentiell beeinflussen könnnte
- Ausweitung des Anwendungsbereiches des 9. Teiles (Triebfahrzeugführer) auf alle Haupt- und vernetzten Nebenbahnen
- Recht der Eisenbahnbehörde zur Überprüfung und Überwachung der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 einschließlich ergangener Verordnungen zu diesem Bundesgesetz und solcher Bestimmungen, die unmittelbar anwendbar sind
- Regelung der Befugnisse der Eisenbahnbehörden im Zuge einer Überprüfung und Überwachung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden- die Richtlinien der technischen Säule des vierten Eisenbahnpaketessowie bisher einige nicht oder nicht detailliert genug umgesetzte Artikel der Richtlinie 2012/34/EU innerstaatlich umgesetzt,
- über die Richtlinienumsetzungen hinaus Änderungen des Eisenbahngesetzes 1957 vorgenommen.
Stand: 03.09.2020