Eisenbahngesetz, Unfalluntersuchungsgesetz, Änderung (470 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 202/BNR
Einhellig
69. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Einführung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen durch die Eisenbahnagentur oder im Falle eines nur nationalen Einsatzes eines Schienenfahrzeuges durch das BMK
  • Ersatz der bisherigen Sicherheitsbescheinigung durch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung
  • Einschränkung der Möglichkeit zur Erlassung nationaler Sicherheitsvorschriften
  • Regelungen über Anforderungen und Funktionen des Instandhaltungssystems von für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen zuständigen Stellen
  • Regelung der Befugnisse der Eisenbahnbehörden im Zuge einer Überprüfung und Überwachung
Stand: 18.11.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

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