Patentanwaltsgesetz, Änderung (53/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele
  • Herstellung des sich aus dem Erkenntnis des EuGH in der Rechtssache C-209/18 ergebenden EU-konformen Zustands
  • Begleitende Bestimmungen zur Richtlinie (EU) 2018/958 im Hinblick auf allfällig betroffene Rechtssetzungsvorhaben im Rahmen der Regelungskompetenz der Patentanwaltskammer
Inhalt
  • EU-konforme Adaptierung der den Ort des Sitzes, die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen betreffenden Bestimmungen zu Patentanwalts-Gesellschaften
  • Ermöglichung der Schaffung multidisziplinärer Patentanwalts-Gesellschaften mit Gesellschafterinnen/Gesellschaftern aus anderen Berufsgruppen
  • Nähere Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens über die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Patentanwaltskammer
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll eine EU-konforme Adaptierung der den Ort des Sitzes, die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen betreffenden Bestimmungen zu Patentanwalts-Gesellschaften erfolgen.

Die Schaffung multidisziplinärer Patentanwalts-Gesellschaften mit Gesellschafterinnen/Gesellschaftern aus anderen Berufsgruppen soll ermöglicht werden.

Es soll eine nähere Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens über die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958 durch die Patentanwaltskammer getroffen werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 11.09.2020

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA (G)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Ähnliche Gegenstände