Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Stellungnahme zu der Bürgerinitiative (19/BI) betreffend "Änderung der bestehenden Drogenpolitik im Sinne einer menschenrechtskonformen Drogenpolitik von Schadensminimierung, Eliminierung des Schwarzmarktes, Erhöhung des Jugendschutzes sowie Entkriminalisierung von DrogenkonsumentInnen – "Wiener Aufruf""
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Liebe Parlamentarier*innen,
Alkohol und Nikotin sind in Österreich staatlich erlaubte Drogen. Andererseits werden illegale Substanzen in Österreich von etwa 1 Million Menschen mehr oder weniger konsumiert. Die gängigsten Substanzen dabei sind neben Cannabis vor allem Kokain, Amphetamine und Opioide. Obwohl ich aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung zur Erkenntnis gekommen bin, dass die Entkriminalisierung/Legalisierung für sämtliche Substanzen gelten sollen, werde ich mich hier auf Cannabis konzentrieren.
In den Nachbarländern Österreichs sind Bestrebungen im Gange, Cannabis zu legalisieren. Während in Tschechien der Besitz von 15 Gramm Marihuana seit 2010 erlaubt ist, in Deutschland die Legalisierung (für Erwachsene) im Koalitionsvertrag enthalten ist, wurden in der Schweiz (zuständige Kommissionen haben bereits grünes Licht gegeben) und Italien (Cannabisanbau in kleinen Mengen hat inzwischen die erste parlamentarische Hürde geschafft) bereits konkrete Schritte eingeleitet.
Österreich hinkt dagegen einer menschenwürdigen Cannabispolitik meilenweit hinterher. Auf eine konkrete Nachfrage an Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein vergangenen November meinte dieser lakonisch, dass in Österreich aktuell kein Handlungsbedarf bestünde. Diese Aussage läßt auf Unwissen und fehlendes Fachwissen des Ministers schließen. Offenbar ist ihm und der Bundesregierung das Schicksal von bis zu 1 Million Menschen, welche mehr oder weniger Cannabis in Österreich konsumieren egal.
Cannabis ist keine „Einstiegsdroge”. Es gibt keinen wissenschaftlich nachweisbaren Kausalzusammenhang, dass auf Cannabiskonsum der Umstieg auf Heroin folgen muss.
Ein Zusammenhang darf aber nicht übersehen werden: Die Gesetzeslage zwingt Konsumentinnen und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis auch Härteres angeboten. Kein Wunder, dass das größte Interesse am gesetzlichen Verbot die internationale Mafia hat, denn der illegale Handel garantiert satte Gewinne. Je höher die Strafe, desto höher die Preise und damit die Gewinne.
Das staatliche Cannabisverbot entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Entwicklung. In den vergangenen fünfzig Jahren hat sich Cannabis neben Alkohol und Nikotin zur Droge unseres Kulturkreises entwickelt. Dieses Faktum durch staatliche Verfolgungsbürokratie umkehren zu wollen, ist ein sinnloses Unterfangen und beschneidet die Bürger- und Bürger*innenrechte in untragbarer Weise. Neben der Entmündigung der Menschen kostet das Verbot den Steuerzahlenden jährlich Millionenbeträge im mehrstelligen Bereich. Alleine die Bearbeitung der 35.000 Anzeigen jährlich kostet den Steuerzahler jährlich €120 Millionen. Der volkswirtschaftliche Schaden (Arbeitslosigkeit, Schulrauswurf, Berufs- und Studierverbote etc.) ist ebenfalls enorm.
Ich fordere daher analog des "Wiener Aufrufs" das Österreichische Parlament auf:
- die Cannabis-Prohibition beenden und eine Gesetzgebung anstreben, welche Produktion, Handel und Vertrieb staatlich reguliert, die Werbung verbietet und das besondere Schutzbedürfnis Jugendlicher berücksichtigt
- durch eine sachgerechte Aufklärung über bewusstseins- und stimmungs-beeinflussende Substanzen deren Dämonisierung entgegenwirken
- eine Drogenpolitik fördern, welche die Selbstverantwortlichkeit des Menschen ernst nimmt und jenen Schutz und Beistand gewährt, die dies wünschen
dass eine vorurteilsfreie Erforschung einzelner Drogen und ihres therapeutischen Nutzens ermöglicht wird
die Einziehung eines Grenzwertes von 5 Nanogramm/THC beim Lenken eines KFZ in die Straßenverkehrsordnung.
Ich möchte mich auch auf diesem Wege bei den Initiaten des "Wiener Aufrufs" herzlich bedanken!
mit freundlichen Grüßen:
DSA Bernhard Amann,
Obmann der niedrigschwelligen Kontakt- und Anlaufstelle für Drogengebrauches*innen Ex & Hopp Dornbirn,
Obmann "Legalize Österreich",
Obmannstellvertreter der Drogenselbsthilfe Vorarlberg