Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
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Inhalt
Hohes Haus!
Der von BM Mückstein am 15.12.2021 unter der Ziffer 1289 d.B. eingebrachte Antrag auf Abänderung des Arzneimittelgesetzes sowie des Gentechnikgesetzes zielt klar darauf ab, Österreich zum ersten europäischen Land zu machen, das den Einsatz und die Anwendung von Gentechnik in der Humanmedizin und am Patienten erlaubt und befürwortet. In der Einleitung heißt es wörtlich:
Hochwertige klinische Prüfungen sind in mehrfacher Hinsicht bedeutsam: Einerseits eröffnen sie den Prüfungsteilnehmern einen raschen Zugang zu innovativen Arzneimitteln und sind damit für die Gesundheitsversorgung wichtig, andererseits sind sie ein Beitrag zur Sicherung des Forschungsstandorts Österreich, was sowohl im Interesse der forschenden pharmazeutischen Industrie gelegen ist als auch im Interesse der Ärzteschaft, die auf diesem Weg mit der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft Schritt halten kann. Daher verfolgt die nationale Gesetzgebung das Ziel, ein effektives Genehmigungsverfahren zu etablieren, um damit zur Attraktivierung des Forschungsstandorts beizutragen. (Quelle: 1289 der Beilagen XXVII. GP - Regierungsvorlage – Erläuterungen allgemeiner Teil)
Mit Schlagwörtern wie „Gesundheitsvorsorge“ und „raschem Zugang zu innovativen Arzneimitteln“ soll verschleiert werden, dass es in erster Linie um die wirtschaftlichen Interessen internationaler Pharmakonzerne geht, die als Gegenleistung für ein derartig willfähriges Verhalten einen nicht näher definierten Beitrag zur Erhaltung des Forschungsstandorts Österreich leisten wollen. Es sollte mittlerweile jedem vernünftigen Bürger klar sein, dass für internationale Konzerne humanitäre Ziele zweitrangig sind, denn sie operieren ausschließlich profitorientiert. Den Beweis dafür haben Pfizer und Co bereits knapp nach der Ausrufung der Pandemie geliefert. Vehement lehnten sie die vom Präsidenten der WHO geforderte, zeitlich begrenzte Aussetzung aller den Impfstoff betreffenden Patentrechte ab. Dass sie damit jenen Ländern, die aufgrund ihrer schwachen Kauf- und Wirtschaftskraft den Zugang zu den Impfstoffen de facto unmöglich machten, war für sie nicht von Bedeutung. Nun soll gerade solchen Unternehmen Tür und Tor weit geöffnet werden.
Die heimische Landwirtschaft versucht seit Österreichs EU-Beitritt erfolgreich, ihre Produkte auf vielen Märkten zu positionieren und punktet dabei mit ihren gentechnik-freien Erzeugnissen im In- und Ausland. Das Ausbringen gentechnisch manipulierten Saatguts etwa unterliegt extrem strengen Vorgaben und wird genauestens überwacht. Eine derartige Überwachung des zukünftigen Einsatzes von Gentechnik in der Medizin ist nicht vorgesehen, das Monitoring soll weitestgehend den „Sponsoren“ überlassen werden.
Es gibt zahlreiche alternative Möglichkeiten der Medikamentenherstellung und es bedarf keines Einsatzes „innovativer“ ,also gen-technisch hergestellter Arzneimittel, um die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung zu gewährleisten. Es gilt zu bedenken: Nur weil etwas machbar erscheint, ist es nicht von vornherein auch gut und nützlich.
Ich spreche mich nachdrücklich GEGEN die Annahme dieses Änderungsantrags aus.