Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich lehne die Änderung des Arzneimittelgesetzes und des Gentechnikgesetzes strikt ab und sage hierzu ein klares Nein zu den Änderungen des Arzneimittelgesetzes und des Gentechnikgesetzes
Arzneimittelgesetz:
Die gründliche klinische Prüfung von Arzneimitteln laut § 2a Abs. 1 - 15 und §§ 28 - 41 darf nicht gestrichen werden.
Die ordnungsgemäße Dokumentation und Meldung unerwünschter Ereignisse laut § 32 Abs. 1 Z 9 und § 41d und schwerwiegender Nebenwirkungen laut § 41e darf nicht gestrichen werden.
Die Regelung von Versicherungsfragen laut § 32 Abs. 1 Z 11 und § 41a Abs. 1 Z 8 darf nicht aufgehoben werden.
Die Regelung von Haftungsfragen laut § 32 Abs. 1 Z 12 und § 41a Abs. 1 Z 8 darf nicht aufgehoben werden. Haftungsfragen müssen klar geregelt sein.
Der Schutz bestimmter Personengruppen laut §§ 42 – 45 darf nicht aufgehoben werden.
Gentechnikgesetz
Nein zum vorgeschlagenen § 74: Gesunde Menschen dürfen nicht mit gentechnisch veränderten Organismen behandelt werden.
Wissenschaftliche Experimente mit gentechnisch veränderten Organismen dürfen nicht an gesunden Menschen durchgeführt werden.
Menschen in Österreich dürfen nicht als Objekte der Genforschung dienen.
§§ 75 – 78a dienen dem Schutz der Menschen und dürfen nicht gestrichen werden.
Die behördliche Kontrolle von Gentherapien am Menschen laut § 101 Abs. 1 Z 5 darf nicht gestrichen werden.
Besorgte Grüße, S. Habisch