Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Hiermit erhebe ich
E I N S P R U C H
gegen die geplante Änderung zum Arzneimittelgesetz und zum Gentechnikgesetz.
Im Detail gesehen wird hier die Möglichkeit eröffnet, dass genetisch modifizierten Organismen (GMOs) in der Humanmedizin eingesetzt werden dürfen.
Im vorgesehenen §101(1)4 dürfen genetische Analysen am Menschen gemäß §65 durchgeführt und die dabei gewonnenen Daten automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden. Diese Daten sollen in weiterer Folge zur Überprüfung (des/der Menschen?) weiterer ?gesetzlichen?welcher?? Bestimmungen herhalten.
Durch den §101(1)5 dürfen z.B. Gentherapien am Menschen durchgeführt werden.
Weiters ist in der Regierungsvorlage der Punkt „Kontrolle für Gentherapie und GVO am Menschen“ aufgehoben/gestrichen, soll es fortan also nicht mehr geben.
In der geplanten Fassung des Arzneimittelgesetzes und ebenso im geplanten Gentechnikgesetz sollen wesentliche Teile der derzeit aktuellen Fassung wegfallen – wie Sie wissen wurden sie ganz einfach gestrichen!!! z.B.:
Auf Seite 13/15 der Regierungsvorlage geht es um das Gentechnikgesetz.
Leider waren anscheinend schon bisher genetische Analysen und Gentherapien (am krebskranken Menschen) in dieses Gesetz „gerutscht“ und nun sollen sogar GVOs therapeutisch (am Menschen) eingesetzt werden können.
Im Klartext: dem Menschen kann ein genetisch modifizierter Organismus verabreicht werden., vermutlich mit mRNA-Impfungen & Co vielleicht????? Oder schon „passiert“?
Viele Teile des derzeitigen Gesetzes sollen ersatzlos wegfallen; die §§ 75 bis bis 78a entfallen ersatzlos- darin ging es immerhin um wichtige klinische Prüfungen, Sorgfalts- und Rechtsvorschriften.
Während derzeit lt. §101 die Behörden befugt sind, Kontrollen, Nachschau zu halten. Heißt das, dass in Zukunft unsere Gesundheitsämter zwar den Mais auf verbotene genetische Veränderungen überprüfen dürfen, aber Gentherapien am Menschen sollen erlaubt und nicht kontrollierbar werden?
Denn in der Gesetzesvorlage heißt es nun: „die Kontrollen für Gentherapien entfallen“ (§101(1) 4-5)
Auf Wikipedia findet man unter dem Suchbegriff „GVA“ folgenden Eintrag:
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), auch gentechnisch modifizierte Organismen, englisch genetically modified organism (GMO), seltener genetically engineered organism (GEO), sind Organismen, deren Erbanlagen mittels gentechnischer Methoden (z. B. durch Transgenetik) gezielt verändert worden sind. Diese Methoden unterscheiden sich von Kreuzen, Mutation, Rekombination und anderen Methoden herkömmlicher Züchtung. Ein GVO ist für das Gebiet der EU legaldefiniert als jede biologische Einheit unter Ausnahme des Menschen, die fähig ist, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen, und deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt[2]. Das ungenehmigte Freisetzen oder Inverkehrbringen eines GVO ist in der EU untersagt[3].
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gentechnisch_ver%C3%A4nderter_Organismus
Durch diese Gesetzesänderung soll wohl Tür&Tor für genetische Veränderungen am Menschen = genetische Experimente am Menschen erlaubt werden, womöglich in Richtung „Transhumanismus“ wie Klaus Schwab geschrieben hat? und auf der Webseite vom WorldEconomicForum (WEF) „angedeutet“ wird und sollen somit legalisiert werden????
Für wie d..f halten die Regierungsmitglieder uns Menschen denn? Würden Sie in einfachen Worten und im Klartext über alle Medien verlautbaren, was hier faktisch geplant ist und in welche Richtung der „Karren“ geschoben werden soll, dann würde noch heute eine Revolution stattfinden. Keine Mutter würde an ihrem Kind herumpfuschen lassen! Das ist kein Recht – das ist Unrecht, das hier geplant wird und somit ein Fall für den Staatsanwalt.
Und nun zum geplanten Arzneimittelgesetz:
Hier fallen die Änderungen durch häufige Streichungen bestehender Gesetzestexte auf. Im aktuellen Gesetzestext vom 20.2.2021 stehen in einem § derzeit noch wichtige Gesetzestexte, die in der vorgesehenen Version ersatzlos gestrichen sind. Zum Thema potentielle schwerwiegende Folgen bei Probanden bei medizinischen Versuchen steht viel im aktuellen Gesetzestext – in der Neuvorlage: NICHTS!
Und unter (20) „schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis ... tödlich oder lebensbedrohend ... oder zu schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führt...“ wird Schutz in der alten Fassung berücksichtigt, ebenfalls ein tödlicher Ausgang eines Experiments, in der neuen Fassung nicht mehr??!!!
Denn das geplante neue Arzneimittelgesetz hat alle diese Abschnitte gestrichen!!!!
Auch die Haftung bei Behandlungsschäden wird stark eingeschränkt!!!
Ebenso der Schutz bestimmter Personengruppen wie z.B. Minderjährige, schwangere Frauen....etc
Die Hauptverantwortung für das korrekte Vorgehen bei medizinischen Experimenten und medizinischen Versuchen liegt in Zukunft bei einer Ethikkommission, die weisungsfrei entscheiden kann.
Ein geplanter Gesetzestext regelt die Zusammensetzung neu welche Entscheidungen von einer Ethikkommission in Zukunft getroffen werden und wie tief die betroffenen Materien in den Sitzungen behandelt werden, bleibt aber abzuwarten. Ulrich Köstner, evang.Theologe an der Universität Wien, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin hat bereits eine Stellungnahme zum Thema „Impfpflicht“ abgegeben wonach er an dem geplanten „Impfpflichtgesetz“ nichts auszusetzen hat obwohl er gegen das Recht auf Unversehrtheit verstößt und nach „ultima ratio“ alles gemacht werden darf/soll, was möglich ist, also auch gentherapeutische Eingriffe an Menschen mit GVOs, die zu genetischen Veränderungen führen sollen, die von Natur aus nicht möglich wären. Der WEF-geplante Transhumanismus hätte da schon mehr als die mRNA-Impfung „mit ihren Füßen“ in der Tür.
Es scheint, dass mit der neuen Gesetzesvorlage damit eine Grundlage geschaffen werden soll.
Gegen all diese oa Vorhaben und gegen die geplanten Gesetzesänderungen erhebe ich auf das Vehementeste hier nochmals: E I N S P R U C H gez. Tanja Wolfsgruber