Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie die Covid Krise zeigt ist die Herstellung von Medikamenten, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt wurde ein sehr lukratives Geschäft für die Pharmakonzerne. Damit ist es möglich große Menge eines Medikaments, in kurzer Zeit, kostengünstig herzustellen. Solche Medikamente werden derzeit, obwohl sie nur eine vorläufige Zulassung – Notfallzulassung – besitzen, ohne Skrupel an einem großen Teil der Bevölkerung erprobt. Bei den derzeit im großen Stil der Bevölkerung verabreichten sogenannten Covid 19 Impfstoffen handelt es sich nicht um echte Impfstoffe. Es sind Gentherapeutische Präparate die den Menschen verabreicht werden. Die neue Gesetzgebung dient nicht dem Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung. Es wird dadurch den Pharmakonzernen erleichtert Versuche an der Zivilbevölkerung durchzuführen. Jeder Mensch hat das recht über seinen Körper frei zu verfügen. Es gilt: „My body, my choice“. Ein Patient hat das Recht jede Behandlung, jedes Medikament und jede Impfung ablehnen die er für seinen Körper nicht für gut befindet. Im Folgenden finden Sie ein paar Anmerkungen warum ich GEGEN die vorgelegte Änderung des „Arzneimittelgesetz, Gentechnikgesetz, Änderung (1289 d.B.)“ bin.
1. In der der alten Fassung wurde die Durchführung einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln genau reglementiert. So hat diese auch verlangt das diese von mehr als einer Prüfstelle, und dadurch auch von mehr als einem Prüfer, durchgeführt wird. Es wurde dort auch genau geregelt wie die Prüfung eines Arzneimittels zu erfolgen hat und welche Schutzmechanismen einzuhalten sind um die Gesundheit der Patienten dabei nicht zu beeinträchtigen und sie vor weiteren Krankheiten zu schützen. Bei der vorgeschlagenen Fassung wurde diese Schutzmechanismus entfernt. Es werden dadurch auch nicht-klinische Versuche an Patienten ermöglicht.
2. Die vorgeschlagene neue Fassung will GOV - gentechnisch veränderte Organismen - für therapeutische Zwecke an Menschen zulassen. Gleichzeitig will sie alle Schutzbestimmungen, die den Menschen vor einer schädlichen Anwendung einer Gentherapie schützt, durch die ersatzlose Streichung der Gentechnik Passagen in der vorgeschlagenen Fassung aufheben. In der alten Fassung wird der Ablauf einer Gentherapie genau reglementiert um den Menschen vor einer durch die Gentherapie erzeugten schädigenden Wirkung bestmöglich zu schützen. Des Weiteren stellt diese sicher das die somatische Gentherapie am Menschen nur nach dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft durchgeführt wird. Die in der vorgeschlagenen Fassung durchgeführte ersatzlose Streichung wichtiger Passagen der derzeit gültigen Gentechnikverordnung (§§ 74-78a) ist unverantwortlich da diese die Gesundheit der Patienten gefährdet.
3. In der vorgeschlagenen Fassung soll es auch zulässig sein für Medikamente, wenn diese gerade nicht ausreichend verfügbar sind, sogar die Möglichkeit besteht alternativen zu beschaffen bei denen die Gebrauchsinformationen nicht in deutscher Sprache verfügbar sind. Dadurch wäre es möglich dem Patienten Medikamente oder gentechnisch veränderte Medikamente gegen den freien Willen des Patienten zu verabreichen da er die Gebrauchsinformation in der vorliegenden Fremdsprache nicht verstehen kann und deshalb auch nicht beurteilen kann ob er das Arzneimittel überhaupt will. Der Patient muss immer die Möglichkeit haben die Gebrauchsinformation zu verstehen um zu wissen was einem mit dem jeweiligen Medikament verabreicht werden würde.
4. Laut der vorgeschlagenen Änderung sollen sogar Personen zur Pharmareferenten-Prüfung zugelassen werden die nur ein außerordentliches Studium abgeschlossen haben.
Laut der Universität Wien wird folgendes Zitiert: „Während eines a.o. Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder Rigorosen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.“ -> Quelle: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/ausserordentliches-studium/, Zugriff am 02.01.2022,18:18
Laut der oben angeführten Quelle kann ein außerordentliches Studium nicht abgeschlossen werden! Deshalb dürfte dies in der vorgeschlagenen Fassung gar nicht stehen!
5. Man erkennt bei der Textgegenüberstellung das die vorgeschlagene Gesetzesänderung in aller Eile, völlig überhastet zusammengefasst und eingereicht wurde. Das erkennt man daran das auf vielen Seiten der Gegenüberstellung die aktuelle geltende Fassung mit der abgeänderten vorgeschlagenen Fassung, von Thema her nicht übereinstimmen. Da dadurch die Stellungnahme gegen die vorgeschlagene Fassung bewusst erschwert wird muss allein schon deswegen der komplette Antrag auf Änderung des „Arzneimittelgesetz, Gentechnikgesetz, Änderung (1289 d.B.)“ abgelehnt werden.
6. Höchst bedenklich ist auch der Vorschlag das eine neue Verordnung auch rückwirkend erlassen werden kann. Dadurch würde es gesetzlich erlaubt werden das Impfstoffe, die nicht richtig zugelassen sind, wie Beispielsweise die derzeit nur bedingt zugelassenen, experimentellen, Covid-19-Impfstoffen, an Menschen erprobt werden. Des Weiteren ist dort vorgesehen das eine Verordnung nicht mehr maximal 6 Monate, sondern sogar 12 Monate lang gültig sein kann. Die Möglichkeit der rückwirkenden Verordnungen birgt die Gefahr das Verordnungen vorschnell und unüberlegt erlassen und umgesetzt werden und dadurch mehr Schaden als Nutzen angerichtet wird. In Krisensituationen muss die Lage des Öfteren neu bewertet werden. Deshalb darf eine Verordnung nur maximal 6 Monate lang gelten! Die Lage muss dann neu bewertet werden und, falls erforderlich, eine neue an die aktuelle Krisenlage angepasste Verordnung erlassen werden.
7. Es soll laut der vorgeschlagenen Fassung ermöglicht werden personenbezogene Daten an dritte Stellen zu übermitteln. Dies ist aus Datenschutzrechtlichen Gründen sehr bedenklich. Die alte Fassung sieht vor, das personenbezogene Daten nur in pseudonymisierter Form weitergegeben werden dürfen!
Da durch die vorgeschlagene Fassung die Arzneimittelsicherheit, und damit auch die Gesundheit der Patienten, aufs Spiel gesetzt werden würde ist es inakzeptabel und darf NICHT umgesetzt werden!
Hochachtungsvoll
DI Dr. Martin Mortsch 09.01.2022