Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz (132679/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister, sehr geehrte Abgeordnete!
Abgesehen davon, daß ich die Stellungnahme von Mag. pharm. Karin Hofinger, Apothekerin, 6080 Igls, vollinhaltlich unterstütze, mache ich von meinem Recht Gebrauch, meinen persönlichen Standpunkt klarzustellen:
Manipulationen am menschlichen Genom sind in jedem Fall von Grund auf unethisch und gegen die göttliche Schöpfung gerichtet, insbesondere wenn man nicht vertrauenswürdigen Gruppierungen mit ihren Industrien den Zugang zur Quelle des physischen Ursprungs der Menschheit so gut wie unkontrolliert und praktisch straffrei gewährt und sind somit auf das Schärfste zu verurteilen! Ich stufe eine derartige Handlung als Hochverrat am Leben und an seinem Schöpfer ein, der früher oder später unausweichlich seine gerechte Strafe nach sich zieht.
Ich erhebe daher entschieden Einspruch gegen die geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes, da sämtliche Passagen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen und dem Staat Kontrollmöglichkeiten einräumen, in völlig unverantwortlicher Weise gestrichen würden. Demnach wäre es möglich, unter Haftungsausschluß(!) der potentiellen Täter, die Bevölkerung im Allgemeinen und nicht nur begrenzt auf spezielle Einsatzgebiete, wie der Krebstherapie, höchstgefährlichen genetischen Experimenten mit unabsehbaren Folgen hilflos auszuliefern. Auch der Datenschutz, der für jeden Kleinunternehmer zur lästigen Pflicht wurde, soll für „Big Pharma“ nicht gleichermaßen gelten!
Äußerst bedenklich ist auch der zeitliche Zusammenhang mit der geplanten, ebenfalls mehrfach rechtswidrigen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Hier liegt die Vermutung nahe, daß wenigstens der rechtswidrige genetische Eingriff, der entgegen der langjährigen medizinischen Definition des Begriffes Impfung, neuerdings als „Impfung“ tituliert wird, mit einem weiteren Rechtsbruch (Nürnberger Kodex) „legitimiert“ werden soll. Mit der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes wird gleichzeitig indirekt eingestanden, daß es sich bei der sogenannten „Impfung“ in Wirklichkeit um einen genetischen Eingriff handelt. Wie sonst wäre diese Änderung ohne jegliche medizinische Not zum jetzigen Zeitpunkt, unmittelbar vor der geplanten Einführung einer Impfpflicht, zu begründen??? Was könnte man sich auch denken, wenn Sie per Erlaß eine mRNA Spritze, die 2 für den Gebrauch am Menschen nicht zugelassene Lipid-Nanopartikel-Substanzgruppen, ALC-0315 bzw. ALC-0159, enthält, kurzerhand einfach zum „Totimpfstoff“ erklären (wollten)? Sollte das etwa eine vertrauensbildende Maßnahme sein oder ein Wortspiel??

Die Einführung „Privater Ethikkommissionen“ würde bedeuten, daß der Bock zum Gärtner gemacht würde und die potentiellen Täter sich selbst ihre „ethische Legitimation“ erteilen könnten, die dann aufgrund eines massiven Interessenskonfliktes auch durchaus unethisch ausfallen könnte, ohne daß die Betroffenen sich dagegen wehren könnten!
Befürchtungen, die einen begründeten Hintergrund haben: Pfizer hat fast 4 Mrd. Dollar Strafzahlung wegen mehrfachen Betruges bei Zulassungsstudien zahlen müssen, aber auch bei anderen Pharmafirmen ist das gängige Praxis – Stichwort „bezahlte Wissenschaft“. Unlängst hat Pfizer aufgrund des Freedom Of Information Act per Gerichtsbeschluß Studiendaten, die sie aus guten Gründen per FDA am liebsten für 55 Jahre geheim gehalten hätten, veröffentlichen müssen: 1223 Tote in den ersten 3 Monaten der Impfstoffstudie wurden verschwiegen! Eine Zulassung hätte daher schon aus diesem Grund nie stattfinden dürfen! Vertrauenswürdige Firmen sehen anders aus.
Informierte Zustimmung wird erschwert durch eine de facto Aufhebung der Deklarierungspflicht und ist in der Novelle ebensowenig vorgesehen wie die Meldung von Nebenwirkungen und Todesfällen! Ein klarer Rechtsbruch des Verbotes medizinischer Experimente ohne informierte Zustimmung des Probanden gemäß des Nürnberger Kodex würde mit dieser geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes begangen und es könnte damit der „4. Industriellen Revolution“ bzw. dem „Transhumanismus“ von fragwürdigen Personen wie Klaus Schwab (Autor von „COVID 19 – Great Reset“) und Bill Gates (angeklagt vor dem Höchsten Gerichtshof Indiens und/bzw. vor dem Internationalen Gerichtshof in den Haag) Tür und Tor geöffnet werden! Dieses augenscheinliche „Wunschkonzert“ unserer Gesetzgebung für Leute wie die obig genannten Personen, die weder fachlich, noch demokratisch legitimiert sind, aber sich erdreisten Forderungen an Regierungen zu stellen (diverse Treffen mit Regierungsvertretern sind dokumentiert) und ihre im Hintergrund agierenden Komplizen (Stichwort „Big Pharma“ und Rockefeller Dokument “Scenarios for the Future of Technology and International Development”– lockstep paper aus 2010!) würde bedeuten, daß sich, verborgen von der Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit, mittels geheimer Absprachen das exakte Gegenteil von Demokratie abspielt, was unbedingt verhindert bzw. andernfalls eines Tages, wenn sich in Bälde der Wind dreht, von den Gerichten aufgearbeitet werden müßte, um die Verantwortlichen persönlich in die Haftung zu nehmen.
Wie können Sie, Herr Gesundheitsminister, meine naheliegenden Vermutungen und Befürchtungen definitiv ausschließen, wenn Sie das Arzneimittelgesetz zugunsten der Pharma- und Impfindustrie dermaßen liberalisieren wollen, sodaß Sie ihren Gen-Experimenten direkt am Menschen mehr Freiheiten zugestehen als es in der Landwirtschaft möglich ist (und das ist schon verwerflich genug)?! Gleichzeitig reglementieren Sie unverhältnismäßig ohne jegliche medizinische Evidenz (z.B. wurde dem PCR-Test per 31.12.2021 in den USA die Notzulassung durch die CDC entzogen, weil er nicht zwischen Influenza und COVID-19 unterscheiden kann!) per Verordnungen die Bevölkerung zusehends immer mehr!
Abschließend betrachtet, wer sonst hätte Interesse an einer derartigen Änderung des Arzneimittelgesetzes? Mit Sicherheit nicht die Betroffenen, d.h. die österreichische Bevölkerung, insbesondere nicht wenn sie objektiv informiert wäre. Aber genau die Vertretung der Interessen der österreichischen Bevölkerung, von der Sie bezahlt werden, ist Ihre Pflicht - nicht hingegen, sich zum willfährigen Vollstreckungsgehilfen einer menschenverachtenden Agenda zu machen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Belsky