Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
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Inhalt
Es ist die Privatisierung der Arzneimittelzulassung geplant.
Weitgehend unbemerkt hat der Gesundheitsminister ein weiteres Gesetzesvorhaben gestartet. Unter dem unscheinbaren Titel „Änderung des Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes“ kommt es de facto zu einem Totalumbau der Arzneimittelzulassung. Ziel ist – glaubt man den erläuternden Bemerkungen des Entwurfes – einen Beitrag zu liefern der „sowohl im Interesse der forschenden pharmazeutischen Industrie gelegen ist als auch im Interesse der Ärzteschaft lieg. .
Das Vorhaben greift tief in die Persönlichkeitsrechte aller ÖsterreicherInnen ein und würde in dieser Form auch die weitgehend unkontrollierte Verbreitung von Gesundheitsdaten erlauben.
Die Zulassungsverfahren sollen in Zukunft durch sogenannte „Ethikkommissionen“ überwacht werden. Eine irreführende Bezeichnung, da sie nichts mit den bekannten staatlich eingerichteten Ethikkommissionen gemeinsam haben, in denen tatsächlich auch Ethik-, Moral- und Grundrechtsexperten sitzen.
Die Arzneimittel-„Ethikkommissionen“ sind private Vereinigungen, in denen kein einziger Ethik-Spezialist sitzen muss, die sich ihre eigenen Standards und Regeln geben können und deren Tätigkeit nur indirekt kontrolliert wird.
Weiters kommt es zu einer nahezu kompletten Streichung bisher verpflichtender Schutzstandards.
Daher ist eine Änderung des AMG und GTG kategorisch abzulehnen.