Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sg. Damen und Herren
Meine Versuche um Auskunft:
Sie haben folgende E-Mail an die Stadt Wien geschickt:
Betreff: Corona Impfzertifikat
Anliegen:
Sg. Damen und Herren
Habe mich am 15.08.2021 mit Janssen impfen lassen.
Auf Ihrer Seite: https://impfservice.wien/corona/#faqs (Stand: 15.11.2021, 13:00 Uhr) kann man folgendes lesen:
Das Impfzertifikat gilt maximal 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung (AstraZeneca,Moderna und BioNTech/Pfizer). Für Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (Janssen/Johnson&Johnson), gilt das Zertifikat 270 Tage.
Aber vom BM Gesundheit habe ich ein Schreiben erhalten, was die Gültigkeit von meinem Zertifikat auf Anfang Jänner 2022 beschränkt. Damit aber keine 270 Tage, wie im Sommer 2021 versprochen, juristisch abgelaufen.
Also welche juristische Regelung gilt jetzt???
Bin kein impf Gegner, an sonst hätte ich mich nicht impfen lassen. Nur wenn schon seit fast 2 Jahren Pandemie das System noch immer nicht reibungslos funktioniert, dann versteh ich die Regierung nicht, aber die Gegner schon!
Proteste sind OK, aber wenn dabei Polizisten verletzt werden nicht!!
Werde mich am Mi. nochmals impfen lassen um die Mitmenschen und mich zu schützen. Nur ob die Impfung wirklich das hält was diese verspricht, dabei bin ich kritisch. Eine Tetanus Impfung hält 10 Jahre, damit kann ich leben und danach ist auch noch ein Restschutz vorhanden, laut Hausärztin. Nur alle 4 Monate gegen Corona impfen zu gehen, damit kann ich nicht leben!
MFG Gerhard
Antwort:
Sehr geehrter Herr Kerschl!
Ihre E-Mail ist bei der Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst eingegangen und es darf Folgendes rückgemeldet werden:
Ab 03.01.2022 verliert das Impfzertifikat einer einmaligen Janssen (Johnson & Johnson) Impfung seine Gültigkeit.
In den aktuellen Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums wird Folgendes angeführt:
Analysen der Daten aus Österreich haben gezeigt, dass die Schutzrate vor Infektionen sowie die Effektivität der Impfung zur Verhütung symptomatischer SARS-CoV-2 Infektionen in der Phase der Zirkulation der Delta-Variante deutlich geringer ist als nach zwei Impfungen. Deshalb sollen Personen, die mit COVID-19-Vaccine Janssen einmalig geimpft wurden, eine weitere Impfung im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten (offlabel), dabei soll vorzugsweise ein mRNA-Impfstoff verwendet werden, kann jedoch auch erneut COVID-19-Vaccine Janssen verwendet werden. Mit 14.12.2021 wurde zudem seitens EMA eine Zulassung für eine zweite Dosis mit COVID-19 Vaccine Janssen empfohlen.
Mit einer zweiten Impfungen wird ein Impfzertifikat 2/2 ausgestellt, welches 270 Tage ab der 2. Impfung gültig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Klara Hofer
Projektmanagement Covid19-Impfung
Medizinisches Krisenmanagement
Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 6, CB 10
Telefon: +43 1 4000 949263
E-Mail: klara.hofer@wien.gv.at
Web: www.gesundheitsdienst.wien.at
Jetzt habe ich aus den Medien erfahren müssen, dass die Impfung wieder nur 6 Monate gültig ist! Will mich nicht alle 6 Monate impfen lassen. Es muss für die Pandemie eine bessere Lösung geben! Die Impfung ist es meiner Meinung nach nicht!
Dabei verdient die Pharmaindustrie viel Geld. Aber der Nutzen ist gering!
Darum lehne ich auch eine Zwangsimpfung ab!!!
Denn wenn ich nach den 6 Monaten die Impfung nicht verabreichen lasse, habe ich ein Juristisches Problem!
MFG
Gerhard Kerschl