Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Verantwortliche,
Mein Name ist Mag. Caroline Posch-Primes, ich bin Lehrerin an der HTL Mödling für Angewandte Mathematik und Darstellende Geometrie. Ich absolviere gerade ein Studium in Ethik (HLG Ethik an der PH Baden) und bin schon gespannt auf den Ethikunterricht der Zukunft.
Nach allem, was ich bislang in meinem Ethik Studium gelernt habe, kann ich das abgeänderte Bundesgesetz zu Arzneimittel und Gentechnik so nicht hinnehmen, und muss dazu Stellung beziehen.
Ich bitte Sie, meine Einwände sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen und meine Bedenken zu diversen formulierten Passagen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Sie tragen eine enorme Verantwortung für die momentanen Entwicklungen.
Die in §32 bis §36 formulierten Mitglieder, Aufgaben, etc. der Ethikkommission sind meines Erachtens nach viel zu unklar definiert. In Anbetracht der gravierenden Entscheidungen und Stellungnahmen, die jene treffen soll, muss hier dringend noch einiges genauer festgelegt werden.
Ich bitte Sie, auf meine folgenden Fragen einzugehen und ich erwarte mir (und die Öffentlichkeit auch) eine ausführliche Antwort bzw. – noch lieber – einen offenen, transparenten Diskurs der für die Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar ist.
Meine Fragen und Bedenken:
Bezüglich §32, (6)
Welche Qualifikationen kennzeichnen den 1.Vorsitzenden, 2. Stellvertreter aus? Haben jene irgendwelche nachweislichen Kompetenzen im Bereich der Ethik oder praktischen Philosophie?
Es scheint, als gäbe es nur eine Person – an letzter Stelle genannt - 13., welche über eine „erforderliche“ ethische Kompetenz verfügt. Ist das ausreichend, um eine Ethikkommission zu bestellen?
Ist da von allen 14 Mitgliedern nur eine Seite der vorherrschenden Meinung vertreten? Wo wird festgelegt, dass auch Skeptiker dabei sein sollen? Wo bleiben die verbindlichen kritischen Stimmen? Wo bleibt der Diskurs nach klaren, festgelegten Regeln der Diskursethik?
Bezüglich §33 (3)
Wie wird die Unbefangenheit der Mitglieder der Ethikkommission festgestellt und dokumentiert? Wird diese Unbefangenheit extern überprüft oder ist es nur ein formloses Schreiben à la „ja, ich bin unbefangen, passt schon“? Wer überprüft das und ist diese Instanz/Person wiederum unbefangen?
Bezüglich §33 (4)
Warum kann der Bundesminister weitere Anforderungen an Ethikkommissionen festlegen, warum muss er es nicht tun, wenn das Bundesministerium oder andere klar definierte Gremien Bedenken äußern?
Betreffend §35 (2) 2. und 3. sowie §35 (3) 2. und 3.
Aufgaben der Ethikkommission:
Wer ist bitte „der Sponsor“??? Alleine bei diesem Wording mache ich mir wirklich ernsthafte Sorgen. Wie stellen Sie sicher, dass hier nicht der Korruption Tür und Tor geöffnet wird?
Betreffend §36 (1) Stellungnahme der Ethikkommission:
Wie wird diese „Bewertung“ eruiert? Wie wird die gemeinsame Zustimmung bzw. Ablehnung ermittelt?
Mit Ja/Nein-Abstimmungen oder durch systemische Konsens-Erarbeitung? Oder mittels soziokratischer Moderation? - Hier ist nichts dgl. vorgegeben.
Ich weiß nicht, wer die Vorgaben zu §36 (1) erfunden hat, jedoch habe ich gravierende Bedenken, dass hier zu wenig Experten aus dem Sachgebiet der Ethik, insbes. der Diskursethik, involviert waren.
Mein größtes Bedenken ist: dass bei der Erstellung der Vorgaben aus den oben genannten Paragraphen – wie eine Ethikkommission zusammengesetzt sein solle, auf wen sie zu hören habe, wie ihre Abstimmungen zu erfolgen habe und vor allem, dass sie geheim erfolgen solle – keine Profis im Fachgebiet der Ethik beteiligt waren.
Mein konstruktiver Vorschlag:
Inspiriert von dem am 15.1.2022 installierten Klimarat (ich bin von der Idee begeistert!) – schlage ich vor, einen Bürgerrat - oder besser mehrere Bürgerräte - einzusetzen, die aus qualifizierten Experten und Expertinnen der Ethik bestehen und welche einen Antrag für die Umformulierung des Gesetzestextes einbringen dürfen.
Denn nur wenn Experten der Ethik die Vorgaben mitgestalten können, hat das Grundgerüst der Ethikkommission eine stabile Struktur und verankert profunde Moralität.
Danke für Ihre Bemühungen und Ihren Einsatz für mehr Transparenz und Qualität bei der Bestellung der Ethikkommsission.
Ich verbleibe mit hoffnungsvollen, freundlichen Grüßen,
Mag. Caroline Posch-Primes
HTBLuVA Mödling
Abt. Bautechnik, Umwelttechnik, Wirtschaftsingenieure
Technikerstraße 1-5
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