Stellungnahme zu 3002/A (276224/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 3002/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, die Europawahlordnung, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2023)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Im Zuge einer Wahlrechtsreform sollte festgehalten werden:

Im Fall eines gültigen, auf welchem Wege auch immer eingebrachten, Wahlkartenantrages mit Zustellungsadresse an eine Österreichische Vertretung im Ausland (Botschaft udgl.) ist die Wahlkarte von der Bundeswahlbehörde oder jeder anderen Wahlbehörde mit dem amtlichen Vermerk "Wahlkarte" an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weiterzuleten, welche diese Wahlkarten gesammelt je Österreichische Vertretung im Ausland ohne Verzug weiterletet.
Die Österreichischen Vertretungen im Ausland verständigen die jeweiligen Personen über das Eintreffen der Wahlkarte und retournieren die ausgefüllten Wahlkarten an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur unverzüglichen Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde.
Im Falle von über "Digitales Amt" übermittelten Wahlkartenanträgen mit Zustellungsadresse an eine Österreichische Vertretung im Ausland wird die Wahlkarte direkt von der Bundeswahlbehörde an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weutergeleitet und die zuständige Heimatwahlbehörde schriftlich/elektronisch informiert.

Diese Vorgangsweise ist geeignet, signifikante Kostenersparnisse beim Versand von Wahlkarten zu erzielen, Verwaltungsaufwand zu optimieren und zu vereinfachen, sowie die schnellstmögliche und zeitgerechte Zustellung der Wahlkarten an die wahlberechtigte Person zu gewährleisten.