Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz (58206/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden

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Inhalt

STELLUNGNAHME zur geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml
Hiermit spreche ich mich ganz klar GEGEN die von GM Dr. Mückstein geplante Änderung des
Arzneimittelgesetzes und des Gentechnikgesetzes (1289 d.B.) aus.
Es ist absolut unverantwortlich und widerspricht der im Grundgesetz und in unserem
demokratischen Verfassungsrecht verankerten freien Selbstbestimmung jedes Bürgers.
Dieser Änderungsantrag zielt eindeutig darauf ab, die bisherigen Einschränkungen bei der
Verwendung von GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) als Humanarzneimittel aufzuheben.
Was bisher verboten oder zumindest stark eingeschränkt war, soll nun erlaubt werden, ohne dass
es noch besondere Vorschriften für Kontrolle und Überwachung gibt.
Ein weiterer verfassungswidriger Plan ist die Übergabe („Privatisierung“) der Kontrolle und
Überwachung von klinischen Prüfungen.
Der Staat „spart“ dabei alles was bisher an Regelungen zu behördlichen Überwachung von
klinischen Prüfungen vorgeschrieben war.
Damit entbindet er sich jeglicher Verantwortung bei entstandenen Gesundheits-Schäden durch
Nebenwirkungen gentherapeutischer Arzneien, wenn diese an die Arzneimittelherstellern
einzurichtende „Ethikkommissionen“ übertragen wird.
Dadurch würde jeder Staatsbürger rechtlich zum Spielball und Versuchskaninchen der der
privatwirtschaftlichen, kapital- und gewinnorientierten Pharmaindustrie.
Dazu werden die Bestimmungen über die Information von Patienten und „informierte
Zustimmung“ bis zur Wirkungslosigkeit verwässert, Paragraphen über Meldung von
Nebenwirkungen einfach gestrichen.
Diese „Ethik“-Kommissionen können im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung offenbar völlig
frei und geheim operieren:
„(7) Die Mitglieder der Ethikkommission sind in Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen
gebunden.
(8) Für die Mitglieder der Ethikkommission und zusätzliche Experten besteht
Verschwiegenheitspflicht, ….“
Praktisch alle Bestimmungen zum Schutz der Teilnehmer an klinischen Prüfungen entfallen oder
werden gefährlich stark abgeschwächt. Eine Informierte Zustimmung (oder Ablehnung) wäre, wie
in der bisherigen Form, nicht mehr nötig (oder möglich).
All diese Änderungen liegen offensichtlich im Sinne eines neoliberalen Kapitalismus.
Bestimmungen, die die Menschen bisher geschützt haben, sollen nun gekippt werden. Aufgaben
des Staates zum Schutz seiner Bürger werden ausgelagert an die, die von der Umgehung von
Schutzbestimmungen profitieren.
Mit diesem Gesetzes-Entwurf soll ganz offenbar zukünftig eine willkürlich bestimmte, jederzeit
gesetzlich verordnete Impfpflicht gerechtfertigt und gestützt werden.
Die Entwicklung und Verabschiedung solcher Gesetzes-Konzepte, wie das von Dr. Mückstein
geplante, ist absolut bürgerfeindlich und eine grobe Verletzung der demokratischen Grundrechte
und Menschenrechte und ist daher auch STRIKT ABZULEHNEN.