Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit Jahren bzw. Jahrzehnten kämpft Österreich und auch Teile Europas gegen die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut und Lebensmitteln.
Die katastrophalen Ergebnisse von GVO und gentechnisch verändertem Saatgut in den USA durch Monsanto sind in aller Welt (siehe Global 2000) bekannt und die Veränderung am Mensch, Tier und Umwelt sichtbar.
• resistente Schädlinge
• unkontrollierte Pflanzenwucherungen
• übermäßiger Pestizidgeb
rauch in den Folgejahren
• zerstörte, ausgedörrte Ackerböden aufgrund von genmanipulierten Pflanzen (Hochleistungsmaschinen)
• ausgerottete Nützlinge und Bodenorganismen da die Pflanze Giftstoffe gegen alles produziert
• widerständiges Unkraut fordert noch mehr Herbizideinsatz
• riesige Monokulturen und Zerstörung der kleinstrukturierten regionalen Landwirtschaft
• klagen auf Patentverletzung durch Kontamination durch Windverwehung
somit keine Lösung für den Welthunger
Wie kommen Sie nun auf die Idee, dass ich Herr/Frau Österreicher eine „Gentherapie am Menschen“ möchte, auch wenn Sie so einen schönen Namen wie „GVO“ in Ihrem Gesetzestext verwenden?
Als Gentherapie bezeichnet man die medizinische Methode der Einbringung von Nukleinsäuren (RNA oder DNA) in Körperzellen (Gentransfer), um deren Erbgut zu verändern. Die Ergebnisse einer Anwendung (schädigende Auswirkungen auf die DNA) sind (wie bei den mRNA Corona Gentherapie-impfstoffen) erst nach Jahren abzusehen und werden, vermutlich wie derzeit (2020/21) üblich, durch Medien verleugnet, verschwiegen, klein geredet.
Bei der Gentherapie wird die Modifikation des Erbguts von Körperzellen (somatischen Zellen) vorgenommen, die sich auf den individuellen Patienten oder die individuelle Patientin beschränkt (somatische Gentherapie), oder es wird in das Erbgut von Keimzellen (Spermien oder Eizellen oder deren Vorstufen) eingegriffen, um das Erbgut von Nachkommen zu verändern (Keimbahntherapie).
Die EU verfügt(e?) über sehr strenge Bestimmungen und Genehmigungsverfahren für den Anbau und das Inverkehrbringen von GVO. Unter GVO versteht man Organismen, deren genetisches Material in einer Art und Weise verändert wurde, die auf natürlichem Wege durch Befruchtung bzw. natürliche Neukombination von Genen nicht vorkommt.
Nein ich bevorzuge KEIN GEN-therapierter Human oder gar ein Klon-Schaf „Dolly“ zu sein.
Herzliche Grüße,
Martina Unterleithner