Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
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Inhalt
In aller Deutlichkeit lehne ich diese beabsichtigten Änderungen im Arzneimittel- und Gentechnikgesetz ab!
Es besteht der DRINGENDE VERDACHT, dass diese Änderungen anlassbezogen aufgrund der „Corona-Pandemie/-Krise“ angestrebt werden!
So wie auch bei 164/ME und 2173/A, sind auch hier die Gesetzestexte „schwammig“ formuliert!
Eigentlich ist in den vielen bisherigen Stellungnahmen schon alles gesagt. Zur Untermauerung meiner ABLEHNUNG zitiere ich im Folgenden trotzdem noch einige umfangreiche und wesentliche Stellungnahmen!
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/1116aa84-3d37-48e7-a2c2-09ae5c8ae0a0
Ich lehne diese Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden sollen resp. Ihr unerhörtes Ansinnen entschieden ab! Eine generelle Erlaubnis zur Gentherapie am Menschen ist zurückzuweisen, zumal die Folgen nicht absehbar sind! Niemand kann das abschätzen! Ich appelliere an Ihre Vernunft, sich für die Gesundheit der Menschen einzusetzen und diese nicht mit fragwürdigen Gesetzen zu gefährden! Ethische Fragen, Anstand, Moral und Wissenschaftlichkeit scheinen im Zuge Ihres politischen Handelns inzwischen vollends auf der Strecke geblieben zu sein, wobei sattsam bekannt ist, dass Medizin keine Wissenschaft ist, was sich in der aktuellen Lage tagtäglich aufs Neue bestätigt! Ich bereue mittlerweile täglich meine Stimme bei der Nationalratswahl an die Grünen verschwendet zu haben! Was ist nur aus Ihnen geworden? Was haben Sie eigentlich vor? Korrumpiert von der Pharmaindustrie und deren mafiösen Strukturen? Als Bürgerin, Wählerin, Steuerzahlerin und Wissenschaftlerin muss ich mich vom grünen Vizekanzler auf das Unflätigste beschimpfen lassen, weil ich es vorziehe selbst zu denken, vom Recht auf Selbstbestimmung/körperliche Integrität Gebrauch mache und mir meine Würde nicht nehmen lasse! Eine Freda Meissner-Blau muss wohl im Grab rotieren! Haben Sie, Herr Bundesminister und alle anderen, die hier fuhrwerken wie Ihnen beliebt, nicht auf die Verfassung geschworen? Das Genfer Gelöbnis, der Nürnberger Kodex sagt Ihnen und dem bekanntlich durch und durch korrupten Krankheitssystem mitsamt Ihren Hofschranzen nichts? Oder „Die Nemesis der Medizin“ und die möglichen Folgen Ihres intellektuellen Hochmuts? Glauben Sie tatsächlich noch im Sinne der österreichischen Bürger*innen zu agieren resp. eine Mehrheit in der Bevölkerung – speziell zu solch existentiellen Fragen - zu haben? Offensichtlich nicht, denn sonst würden Sie nicht derart intransparent und menschenverachtend agieren! Dieser Gesetzesentwurf enthält sehr viele fragwürdige und abzulehnende Passagen! Ziehen sie diesen Gesetzesentwurf zurück! Kehren sie zu einer menschlichen, ethisch vertretbaren Politik zurück! Ich kann meinem Entsetzen und meiner Verachtung für Ihre Politik kaum mehr Ausdruck verleihen! Ich vertraue dieser Bundesregierung NICHT mehr, ich vertraue dem Staatsfunk/den Medien NICHT, ich vertraue einem von institutioneller Korruption durchsetzten Staat NICHT mehr, ich vertraue der Justiz NICHT mehr, selbst die Verfassung scheint uns nicht mehr zu schützen! Ich lehne diese Liberalisierung von Gentherapien, das Konterkarieren des Datenschutzgesetzes und die Privatisierung der Kontrolle klinischer Prüfungen - zum offensichtlichen Wohle der Industrie und einiger größenwahnsinniger Akteur*innen ab und fordere Neuwahlen!!!! Die Hybris, die uns versuchen läßt, das Himmelreich auf Erden zu verwirklichen, verführt uns dazu, unsere gute Erde in eine Hölle zu verwandeln (Karl Popper). Beste Grüße, Dr.in Bettina Watzl, MA, BSc
50050/SN (XXVII. GP) - Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz | Parlament Österreich
Ich lehne diese Gesetzesänderung vehement ab und fordere sogar dazu auf, sie sofort zurückzuziehen. Ich möchte dies wie folgt begründen:
Mit Erschrecken muss ich feststellen, dass wirklich aus einem Grünen Ministerium ein solcher Vorschlag kommt. Nachdem die mRNA-Impfungen gegen CoVid19 nach meiner Ansicht bereits gegen geltendes Arzneimittelrecht verstoßen, will man nun also durch die Hintertür das Gesetz anpassen – die „normative Kraft des Faktischen“ als Grundlage für Anlassgesetzgeb
ung ist mehr als nur hinterfragenswert.
Insgesamt gibt es mehrere vollkommen inakzeptable Inhalte, z.B. bezogen auf die Ausnahme der Verpflichtung der Hersteller, auf Beipackzetteln oder in Produktbeschreibungen vollständige und eindeutige Angaben über Inhaltsstoffe und deren vermutliche Nebenwirkungsgefahren machen zu müssen. Dies legitimiert im Nachhinein die z.B. heute von der Firma Pfizer gelebte offen sichtbare Praxis, auf der Produktbeschreibung Hinweise auf die Natur und Gefahr der Inhaltsstoffe zu verweigern. So wird dort angegeben, dass es keine Hinweise auf karzenogene Gefahren durch Inhaltsstoffe der Substanz Comirnaty gibt, und das, obwohl das safety data sheet des Nanolipids ALC-0315 eindeutig die Einstufung als krebserregend („H350“) ausweist.
Ein Gesetz, dass also die Fehlinformation der Patienten ebenso wie der verabreichenden Ärzte legitimieren soll und, wie bereits geschehen, sogar die schwere gesundheitliche Gefahr die durch krebserregende Zusatzstoffe gegeben ist, legal verheimlichen lässt, ist nach meiner Ansicht rechtlich wie ethisch nicht vertretbar und grenzt allein als Versuch, schwere Gesundheitsgefährdung und unwissentliche Teilnahme an pharmazeutischen Großexperimenten mit der Ausrede einer „Versorgungsknappheit“ zu ermöglichen, an ein Verbrechen. Die Verantwortung der Hersteller therapeutischer oder diagnostischer Substanzen für die Unversehrtheit der damit behandelten Menschen darf an keiner Stelle geschmälert werden.
Wenn dazu auch noch fehlinformierte Ärztinnen und Ärzte, die Zweifel hegen, vom Präsidenten der Ärztekammer in ihrer Existenz bedroht oder in Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Bildunsgministerium als Schulärztinnen gefeuert werden, so dass es faktisch zum bereits gelebten verfassungswidrigen Impfzwang gegen Teile der Bevölkerung auch noch ein ebenso verfassungswidriger Zwang zur Durchführung einer Impfung gegen Mediziner aufgebaut wird, dann ergibt sich ein Gesamtbild, das man als Angriff gegen die Verfassung und die Bürger der Republik Österreich betrachten muss.
Der §74 soll dies dann auch noch – immer noch aus einem grünen Ministerium, man fasst es kaum – auf Gentechnik ausweiten. Und zwar wieder als Anpassung des Gesetzes an bereits gelebten Gesetzesbruch, als würden die Hersteller der entsprechenden Substanzen den Gesetzestext diktieren und nicht ein grüner Politiker und Mediziner.
Der Anschein, auch hier würde versucht, einen bereits gelebten Rechtsbruch im Nachhinein zu legitimieren, lässt sich leider nicht vermeiden.
Wenn eine Handlung nicht zu den bestehenden Gesetzen passt, ist diese Handlung illegal und zu unterlassen und nicht einfach das Gesetz anzupassen.
Der Absatz (4) beinhaltet in Wortwahl und Aufbau
[Die Behörde hat den Antrag gemäß Abs. 1 zu genehmigen, wenn gewährleistet ist, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Vorkehrungen getroffen sind und deshalb nachteilige Folgen für die Sicherheit (§ 1 Z 1) nicht zu erwarten sind.]
auch noch den Zwang gegenüber der Behörde, den Antrag zu genehmigen, denn die Formulierung „Stand der Wissenschaft und Technik“ kann eigentlich nur noch als Witz aufgefasst werden, wenn nicht gar als Dreistigkeit.
Wann genau liegt ein nachweisbarer, einklagbarer, rechtssicherer „Stand der Wissenschaft und Technik“ vor, wer genau bestimmt diesen und für welchen Zeitraum besteht er? Nachdem von Politik und Behörden in letzter Zeit Studien, Erkenntnisse und statistische Fakten kalt ignoriert und bereits deren Kenntnisnahme verweigert wird, wenn sie nicht in die politische Agenda passen, ist auch dieser Absatz ein verfassungsfeindlicher Gummiparagraph, der Missbrauch und Willkür in einem Maße Tür und Tor öffnet, der nicht hingenommen werden kann.
Insgesamt sind all diese Änderungen am Arzneimittelgesetz einzig dazu geeignet, bestehende offensichtliche Rechtswidrigkeit zu kaschieren und für die Zukunft einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Missbrauch und Willkür durch Pharmakonzerne und Politik Tür und Tor öffnet und gleichzeitig weder Staatsbediensteten noch Ärztinnen und Ärzten und schon gar nicht Patientinnen und Patienten, also den direkt davon und den Folgen davon Betroffenen, ein Rechtsmittel zu lassen, sich dagegen rechtlich zur Wehr zu setzen.
Das erfüllt nach meiner Ansicht nicht nur alle Voraussetzungen, um diesen Antrag vehement abzulehnen und an alle Entscheider mit einem Rest an Gewissen zu appellieren, dem auf keinen Fall zuzustimmen, sondern auch, um dem Antragsteller das Misstrauen auszusprechen und seine Amtsfähigkeit im Sinne der Verfassungsverpflichtung in Frage zu stellen.
Ich fordere Sie auf: Wahren Sie Ihr Gesicht und ziehen Sie den Entwurf sofort zurück.
10306/SN (XXVII. GP) - Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz | Parlament Österreich
Ich stelle fest, dass die sogenannte COVID-19 Schutzimpfung tatsächlich eine Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken nach
§ 74. (1) ist, die jedoch derzeit ohne "entsprechend sicherer Prüfung auf Toxizität, Krebserregender Wirkung und anderer schädlicher Auswirkungen auf den Menschen und ohne richtiger Genehmigung und rechtlicher Würdigung und Berücksichtigung bestehender Schutzrechte der Menschen auf fadenscheinigen Gründen "wissentlich und vorsätzlich "experimentell an
Menschen angewendet wird, ohne dass diese dies wissen oder sie entsprechend aufgeklärt sind! Das Risiko wird einfach auf die Test-Individuen mit unlauteren Mitteln zurückgestellt. Wer einen Schaden erleidet, muss nachweisen dass ...
... (aufgrund der max. Zeichenanzahl, ende ich hier) ...
Harald Walch