Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz (84043/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Einspruch gegen das Arzneimittelgesetz, Gentechnikgesetz Änderung.
Dies halte ich für bedenklich und lehne ich ab:

1. Gentechnische Medikamente sind ohne klinische Studie möglich
2. Beipacktext für Medikamente muß keine vollständige Auflistung der Inhaltsstoffe mehr aufweisen und muß nicht mehr auf Deutsch sein
3. Personenbezogene Daten dürfen einfach verarbeitet und an 3. weitergegeben werden
4. Klinische Prüfungen dürfen auch an einwilligungsunfähigen Erwachsenen durchgeführt werden…
5. Gentechnische Produkte brauchen nur noch eine Umweltsverträglichkeitsprüfung

Sehr geehrte Damen und Herren!
Dieser Gesetzesentwurf (betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.) ist vollkommen abzulehnen!
Es braucht Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Gentherapie am Menschen und GVO zu therapeutischen Zwecken sind für mich keine ethisch vertretbare Möglichkeiten einer Behandlung bzw. Prävention (wie auch beispielsweise die Covid-Injektion).
Viele lehnen selbst GVO in Nahrungsmitteln ab, daher ist es widersprüchlich solche auf anderem Wege dem Körper zuzuführen. Dauerhafte Veränderungen im Körper können unzureichend ausgeschlossen werden.
Das alles dient demzufolge keineswegs der Gesundheit der Bevölkerung sondern maximal den Pharmakonzernen, um leichter Experimentieren zu können. Zu große Risiken und zu wenig Nutzen sind zu erwarten und keinesfalls eine Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung damit zu erwirken.
Bin damit nicht einverstanden und widerspreche hiermit.