Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ablehnung der Änderungen!
Diese Änderung des Arzneimittel-und Gentechnikgesetzes bemächtigen Pharmakonzernen, ihren Lobbyisten sowie Politikern und Ärzten mit Rechten und Befugnissen, die NICHT dem Schutz des Gemeinwohls und der in Österreich lebenden Menschen dienen! Diese Gesetzesänderung wird unter dem Deckmantel der Forschung gemacht - das lehne ich strikt ab. Hinsichtlich Arzneimitteln und der Verwendung von Gentechnik am menschlichen Organismus hat IMMER ausnahmslos der Schutz des Individuums und somit die gesamte Bevölkerung an erster Stelle zu stehen!
Die Haftung muss ausnahmslos bei den Herstellern von Arzneien bleiben und darf niemals auf Dritte ( Staat, den Probanden/ Menschen, der diese Art von Therapie erhält) abgewälzt werden.
Es müssen diesbezüglich weitaus strengere Gesetze gemacht werden: Es muss klar definiert werden, dass durch GVO keine Genveränderung an dem behandelten Menschen stattfindet, die weitervererbt oder sonstigen Einfluss auf die gesamte Gesellschaft nehmen kann. Zudem muss gewährleistet sein, dass Substanzen die Menschen verabreicht werden, keinen physischen und psychischen Schaden verursachen. In den aktuellen bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffen sind bereits Stoffe, wie das ionisierende Lipid ALC-0315, enthalten, die explizit NICHT für die Anwendung am Menschen zugelassen sind. Wie ist das bitte zu erklären?
Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA) Laut Nürnberger Kodex und Genfer Konvention (IV-SR 0.518.51) 12. August 1949 stehen Menschenrechte über nationalem Recht. Es darf bei beiden nicht in die Unversehrtheit des Menschen ohne freiwillige Zustimmung eingegriffen werden.
Außerdem können keine Nebenwirkungen von Prüfpräparaten mehr festgestellt werden, sowie im derzeit geltenden Gesetzestext.
Weiters fordere ich eine absolut unparteiische, unbestechliche und unabhängige Ethikkommission, was derzeit nicht ersichtlich scheint.
Nicht nur aus diesen genannten Gründen sondern den unvorhersehbaren Folgen für alle, für unsere Kinder und Kindeskinder,
bin ich absolut gegen die Gesetzesänderung im Arzneimittel-und Gentechnikgesetz !