Stellungnahme
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich lehne die Regierungsvorlage 1289 d.B. (VORLAGE) - mit welcher das Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 und das Gentechnikgesetz geändert werden sollen - Strikt AB!!
Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar.
Mit Erschrecken muss ich feststellen, dass wirklich aus einem Grünen Ministerium ein solcher Vorschlag kommt. Nachdem die mRNA-Impfungen gegen CoVid19 nach meiner Ansicht bereits gegen geltendes Arzneimittelrecht verstoßen, will man nun also, durch die Hintertür, das bestehende Arzneimittelgesetz an die Gentechnik basierenden CoVid19-Impfseren der Pharmaindustrie anpassen.
Das Ziel des bestehenden Arzneimittelgesetzes ist es, u.a. den Herstellern und Vertreibern von Arzneimitteln klare und bindende Vorgaben und Richtlinien für die Entwicklung und den Vertrieb von Arzneimitteln zu geben. Um damit der gesamten österreichischen Bevölkerung eine medizinische Versorgung mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln gewährleisten zu können.
Die bestehenden CoVid19-Impfstoffe entsprechen zurzeit nicht dem geltenden Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020!
Statt einer Anpassung des Arzneimittelgesetzes, müsste dieses, in Bezug auf die, nur mit einer Notzulassung versehenen CoVid19-Impfseren der Pharmaindustrie, strikt zur Anwendung kommen und die weitere Verwendung bzw. Verabreichung dieser Impfstoffe untersagt werden!
Die Arzneimittelhersteller und Vertreiber haben sich am geltenden Recht zu orientieren und sich an das geltende Recht zu halten! Und nicht umgekehrt! Die Hersteller haben sich an das geltende Gesetz anzupassen!
Weiters ist anzumerken, dass das Arzneimittelgesetz dem Schutz der allgemeinen Bevölkerung, in Bezug auf die Art der Wirkstoffe, deren Entwicklung und Herstellung durch die Pharmaindustrie, sowie deren Anwendungen, etc., dient. Somit spielt das Arzneimittelgesetz in unserem Gesundheitssystem auch eine wesentliche und zentrale Rolle. Daher besteht auch ein öffentliches Interesse.
Der Umstand, dass die geplanten Änderungen im bestehenden Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, bisher nicht öffentlich gemacht wurden, lässt den Schluss zu, dass eine öffentliche Diskussion seitens der Regierung nicht gewünscht ist und auch nicht angestrebt wird.
Damit wird der österreichischen Bevölkerung die Möglichkeit verwehrt, sich ein umfassendes und verständliches Bild über die Inhalte, die Zielsetzungen und den damit verbunden Auswirkungen, der geplanten Änderung im Arzneimittelgesetz, machen zu können. Die Regierung schließt damit die Betroffenen – das österreichische Volk – aus diesem, wie ich meine, überaus wichtigen Entscheidungsprozess vollkommen aus. Diese Vorgehensweise wird einem demokratisch regierten Land in keinster Weise gerecht.
Diese Entwicklung sehe ich als bedrohlich an, daher lehne ich, aus den u.a. oben genannten Gründen, eine Änderung im bestehenden Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, strikt ab!