Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hilfswerk Österreich gehört mit seinen Landes- und Teilverbänden und über 10.000 hauptamtlich sowie rund 20.000 freiwillig bzw. ehrenamtlich Tätigen zu den größten Trägern sozialer Dienste in Österreich. Im Bereich der Pflege und Betreuung (insbes. Langzeitpflege) zählt es zu den führenden gemeinnützigen Trägern im Lande, im Sektor der Pflege und Betreuung zu Hause ist es der größte Träger in Österreich. Das Hilfswerk ist überdies auch Träger von einschlägigen Aus- und Fortbildungsformaten sowie einer der größten Praktikumsanbieter bzw. -partner im Bereich der Langzeitpflege und -betreuung. Die Gestaltung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Pflege und Betreuung in Österreich und insbesondere auch der spezifischen Ausbildungslandschaft sind dem Hilfswerk daher im Sinne der direkten Betroffenheit und unmittelbaren Relevanz für seine operative Arbeit und seinen Versorgungsauftrag, aber auch im Lichte seines Kompetenz- und Erfahrungshintergrundes ein prioritäres Anliegen.
Daher bedankt sich das Hilfswerk Österreich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu einem Entwurf, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert werden. Wir erlauben uns, fristgerecht wie folgt Stellung zu nehmen.
VORBEMERKUNG
Das Hilfswerk Österreich begrüßt das gegenständliche Gesetzesvorhaben ausdrücklich als entscheidende Maßnahme der Bundesregierung im Kontext der Pflegereform in Österreich, zu deren zentralen Herausforderungen die Verbesserung der Situation und die Schaffung von Perspektiven im Bereich der Gewinnung von Fachpersonal liegt. Eine Attraktivierung der Ausbildung und eine Verbreiterung der Zugangsmöglichkeiten zu den Pflege- und Betreuungsberufen, wie im gegenständlichen Gesetzesvorhaben vorgesehen, kann und wird dazu unseres Erachtens einen essenziellen Beitrag leisten.
ZUM VORHABEN
Folgende Aspekte stellen sich uns mit Blick auf das gegenständliche Gesetzesvorhaben als besonders relevant dar:
Grundsätzlich bewertet das Hilfswerk Österreich den Umstand, dass mit dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben eine Heranführung der Ausbildung im Bereich der Pflege und Betreuung an das (öffentliche) Regelschulwesen erfolgt, überaus positiv. Selbiges entspricht einer langjährigen Forderung des Hilfswerk Österreich, das eine solche Heranführung als „Normalisierung“ sieht, welche helfen wird, eine Ausbildung samt Berufslaufbahn im einschlägigen Bereich besser im Fokus potenziell Interessierter zu platzieren. (Es muss so normal und einfach wie möglich werden, sich für eine Ausbildung in der Pflege und Betreuung zu entscheiden.) Auch die Freiheit von Schulgeldern wir in diesem Zusammenhang positiv bewertet.
Die bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte herangezogenen Mengengerüste von 6.000 Plätzen im Bereich der Berufsbildenden Höheren Schulen und 2.000 Plätzen im Bereich der Fachschulen finden einen guten Abgleich mit den aus der Praxis getriebenen Überlegungen des Hilfswerk Österreich und erscheinen uns als durchwegs realistische Zielgrößen im Hinblick auf eine entsprechende regionale Verfügbarkeit und Flächendeckung der Ausbildungsangebote ebenso wie bezüglich der Bedarfslagen auf den (regionalen) Arbeitsmärkten.
Positiv bewertet wird seitens des Hilfswerk Österreich überdies, dass mit den schulischen Angeboten, wie im gegenständlichen Vorhaben skizziert, jene Lücke geschlossen wird, die bisher nach der Absolvierung der 8. Schulstufe und dem 17. Lebensjahr bestand, weil einschlägige Ausbildungen (von spezifischen Ausnahmen abgesehen) bisher erst ab dem 17. Lebensjahr begonnen werden konnten, was sich in der Praxis immer wieder als Hindernis für die positive Entscheidungsfindung Interessierter darstellt.
Die im gegenständlichen Vorhaben angelegte Verbesserung der Durchlässigkeit wird seitens des Hilfswerk Österreich ebenfalls positiv wahrgenommen. Im Hinblick auf die Durchlässigkeit scheinen dem Hilfswerk Österreich vor dem Hintergrund seiner Praxiserfahrung Berechenbarkeit und Transparenz von besonderer Bedeutung. Es muss für Interessierte klar und verlässlich definiert bzw. entsprechend standardisiert sein, welche Ausbildungsinhalte und Kompetenzen in welchem Umfang zur Anrechnung gelangen. Dabei sollte der Grundsatz gelten: „Kein Ausbildungsinhalt doppelt!“ (siehe bspw. Schweiz)
Die Verbindung der Möglichkeit zur Erlangung einer Berufsberechtigung mit Matura durch die Etablierung Höherer Lehranstalten für Pflege und Betreuung eröffnet einer bisher wenig adressierten Zielgruppe den Zugang zu den Pflege- und Betreuungsberufen. Das weitgehende Fehlen dieser Möglichkeit hat sich in der Praxis immer wieder als Hindernis für die positive Entscheidungs-findung Interessierter dargestellt.
Besonders positiv sehen wir auch die Etablierung von Sonderformen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung mit spezifischen Angeboten für Erwachsene bzw. Berufstätige sowie Aufbaulehrgängen. Berufsumsteiger/innen sind gerade im Bereich der Pflege- und Betreuungsberufe von besonderer Relevanz. Aber auch die Höherqualifizierung ist ein hoch relevanter Zubringer von Fachkräften und hat auch im Bereich der Bindung von Fachpersonal im Sektor entsprechende Bedeutung (Fachkarrieren, Durchlässigkeit).
Entscheidend für den Erfolg der Ausbildungsoffensive wird es sein, dass genügend geeignete und entsprechend ausgebildete Fachkräfte für die Ausbildung UND Praxisanleitung zur Verfügung zu stehen. Zu wenig Lehrende und zu wenig Praxisanleiter/-anleiterinnen sowie daraus resultierende Engpässe bei Ausbildungs- und Praktikumsplätzen können den möglichen und erwünschten Erfolg der geplanten Ausbildungsoffensive vereiteln.
Seit mehreren Jahren werden in der Praxis erhebliche Engpässe im Bereich der Lehrenden und der Praxisanleiter/innen im einschlägigen Sektor thematisiert. Insbesondere im Bereich der Praxisanleitung schlagen sich fehlende Ausbildungsangebote in den Ländern sowie hohen Kosten für die Ausbildung ungünstig nieder. Darüber hinaus ist für die Freistellung der als Praxisanleiter/innen gefragten Fachkräfte vom operativen Dienst keinerlei Ressourcenbedeckung bei den Trägern vorgesehen. Die Finanzierungs- bzw. Normkostensätze der Länder berücksichtigen die Tätigkeit zu wenig oder gar nicht. Wenn die Betriebe künftig stärker als Ausbildungspartner in die Pflicht genommen werden (was grundsätzlich erwünscht und positiv ist!), müssen hier nicht nur genügend leistbare (bzw. kostenfreie) Ausbildungsangebote gestellt werden, sondern auch finanzielle Spielräume bei den Trägern geschaffen werden.
(Anmerkung: Kritisch wurde im beschriebenen Kontext seitens des Hilfswerk Österreich auch bereits im Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines Bundesgesetzes über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen (Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG) (Geschäftszahl: 2022-0.365.449) der Umstand bewertet, dass der Einsatz der in der ebendort gegenständlichen Gesetzesvorlage vorgesehenen Mittel nur dann für die Ausbildung von Lehrenden bzw. Anleitenden in der Gesundheits- und Krankenpflege einzusetzen ist, wenn selbige nicht für die in § 3. (1) Z 1 bis 3 ausgeschöpft werden.)
Wir hoffen, unsere Überlegungen und Hinweise sind dienlich und ersuchen gleichzeitig um Beachtung selbiger. Gerne stehen wir für allfällige Rückfragen und weitere Abstimmung zur Verfügung.
Selbstverständlich stehen wir auch künftig bereit, unsere praktische Expertise einzubringen. Über eine diesbezügliche Einbindung freuen wir uns.
Das Hilfswerk Österreich bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme betreffend den gegenständlichen Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Anselm
Geschäftsführerin Hilfswerk Österreich