Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (Buchpreisbindungsgesetz 2023 – BPrBG 2023)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Klagenfurt, 12.9.22/HZ
Sehr geehrte Damen und Herren!
Neben vielen guten Veränderung im Begutachtungsentwurf des Preisbindungsgesetzes ist die angedachte Gewährung von 20% Rabatt für Bibliotheken aus Sicht des Buchhandels aus nachfolgenden Gründen strikt abzulehnen:
1.) Existentielle negative betriebswirtschaftliche Folgen, da der Deckungsbeitrag für Buchhandlungen um fast 40% sinken wird. Siehe Details weiter unten.
Neben den direkten negativen wirtschaftlichen Folgen wird das auch Kollateralschäden nach sich ziehen, unter anderem werden Buchhandlungen Mitarbeiter:innen entlassen müssen, was vor Ort zu schlechterer Buchdienstleistungen nicht nur für Bibliotheken, sondern auch für alle Buchkonsumenten führen wird.
2.) Die Überlegung, den Bibliotheksrabatt auf 20% zu erhöhen, widerspricht wegen o.g. Folgen der erklärten Intention des Buchpreisbindungsgesetzes, die Vielfalt im österr. Buchvertrieb zu stärken.
3.) Der sicher gut gemeinte Ansatz, dass bei einer Erhöhung des Rabatts Bibliotheken um das eingesparte Geld mehr Bücher kaufen müssen und deswegen die Folgen für den Buchhandel überschaubar wären, funktioniert nicht: Alle österreichischen Bibliotheken müssten ihre Budgets auf fast 170% der jetzigen Höhe erhöhen, damit der Buchhandel überhaupt erst einmal den in Euro gleich hohen Deckungsbeitrag erhält, wie es bei 10% Rabatt der Fall ist. Eine solche Budgeterhöhung wird nie Realität werden. Aber selbst wenn das theoretisch möglich wäre, hätten wir Buchhändler:innen dann aber auch 170% der Arbeitsleistung und des Aufwands zu tragen. Egal, wie das „gedreht“ wird, der Buchhandlung kann bei jeder Erhöhung des Bibliotheksrabatts nur massiv verlieren.
4.) Ebenso ist der Ansatz, dass die Bibliotheken per Gesetz dazu verpflichtet werden sollen, um den dann höheren Rabatt entsprechend mehr Bücher zu kaufen, praxisfern und nicht umsetzbar. Der Staat hat kaum Einfluss auf das Einkaufsverhalten von Schulbibliotheken, Kindergärten, Bibliotheken mit Öffentlichkeitsrecht (private, wie Institutionen) und schon gar nicht die Kontrollmöglichkeiten, um so eine Regelung zu exekutieren. Es ist de facto unmöglich, alle Bibliotheken, die nicht im direktesten Einflussbereich des Staates sind, zu einem Mehreinkauf zu verpflichten.
5.) Auch in Deutschland, bei weit größerem Marktvolumen, ist der Bibliotheksrabatt mit 10% festgeschrieben, eine Reihe öffentlicher Bibliotheken, wie z.B. Universitätsbibliotheken, erhalten in Deutschland im Gegensatz zu Österreich sogar nur 5% Rabatt. Es besteht also keine Notwendigkeit oder Zugzwang, die österreichischen Bibliotheken besser als die deutschen zu stellen.
Bitte streichen Sie daher diesen Passus oder reduzieren Sie den Bibliotheksrabatt auf unter 10% Rabatt, wenn Sie die Vielfalt um Buchhandel noch mehr stärken wollen.
Für Rückfragen und aussagekräftiges Zahlenmaterial, dem meine Argumente zugrunde liegen, stehe ich gerne zur Verfügung
Mit den besten Grüßen
KR Helmut Zechner
GF Buchhandlung Johannes Heyn GmbH & CO KG
9020 Klagenfurt, Kramergasse 2-4
Mobil +43 664 42 042 31
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