Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und Presseförderungsgesetz 2004, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Betreff:
Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und Presseförderungsgesetz 2004, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden (233/ME)
Geschickt an:
das Bundeskanzleramt per E-Mail: medienrecht@bka.gv.at
die Frau Bundesmininsterin per E-Mail: susanne.raab@bka.gv.at
das Parlament per E-Mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Upload bei:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00233/index.shtml#tab-Stellungnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wir müssen zum oben genannten Ministerialentwurf Stellung beziehen. Das MEGAPHON ist ähnlich den anderen sechs Straßenzeitung in Österreich, ein unabhängiges Printmedium. Wir bieten rund 270 Menschen Chancen für den sozialen Aufstieg. Durch den Verkauf unserer Straßenzeitung wird für sie das Nötigste leistbar, denn der Ertrag geht zur Hälfte an unsere Verkäufer:innen: Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund. Mit 12 regulären Ausgaben pro Jahr und mindestens zwei zusätzlichen Sonderprodukten sind wir mehr als ein Straßenmagazin – wir sind auch im Sozialbereich einer der wenigen Häfen, an denen Menschen ohne Asylstatus einkehren können, weil wir uns als MEGAPHON seit über 25 Jahren als Bewahrer der Würde und Menschenrechte sehen.
Als wir im März dieses Jahres mit allen anderen Straßenzeitungen in Österreich zur Medienkonferenz des Bundeskanzleramts eingeladen wurden, haben wir diese Möglichkeit genutzt, um unsere Forderungen, Wünsche und Hoffnungen mitzuteilen. Eine Verbesserung unserer aller finanzieller Lage ist unumgänglich, denn: Wir arbeiten in prekären Verhältnissen, die nicht nur das Bestehen der Straßenzeitungen gefährdet, sondern Zufluchtsorte für Menschen, die innerhalb des öffentlichen Diskurses gerne vergessen werden.
Bisher haben wir keine Presseförderung erhalten. Dabei steht unsere journalistische Arbeit an erster Stelle mit der Idee der sozialen Initiative: Straßenzeitungen greifen gut recherchierte Themen ohne Einflussnahme oder Gewinnabsicht auf, oft solche, die in anderen Medien keinen Platz finden. Wir bedienen sämtliche journalistische Felder mit Fokus auf soziale Themen, Nachhaltigkeit und Regionalgeschehen. Trotz unzureichender finanzieller und personeller Mittel sind wir Monat für Monat bemüht darum, ein Magazin zu publizieren, dass marginalisierten Menschen eine Stimme gibt. Ohne das Zutun von externen Mitarbeiter:innen und freien Journalist:innen – die wir für ihre Arbeit fair entlohnen wollen – wäre dies nicht möglich.
Bei der Durchsicht des Entwurfs zum geplanten Mediengesetz haben wir feststellen müssen, dass diese Problematik ignoriert wird. Große Medienhäuser werden noch mehr Geld und Ressourcen bekommen, während Kleine leer ausgehen – die Straßenzeitungen in Österreich sind erneut übergangen worden. Als Medium der Kategorie Magazin sind die Hürden zu groß, um überhaupt um Förderung ansuchen zu können.
Hauptberuflich tätige Journalist:innen
• Begriffsbestimmungen (lt. § 2)
2. „hauptberuflich tätige Journalistin bzw. hauptberuflich tätiger Journalist“ eine Person,
welche nach dem „Kollektivvertrag für die bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Nebenausgaben sowie redaktionellen digitalen Angeboten“ angestellten Redakteurinnen bzw. Redakteure, Redakteursaspirantinnen bzw. Redakteursaspiranten und Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer des technisch-redaktionellen Dienstes oder vergleichbaren Kollektivverträgen beschäftigt ist oder eine Person, deren monatlicher Bezug den Tarifgehalt laut aktuellster Tariftabelle des zitierten Kollektivvertrages nicht unterschreitet oder deren Gehalt sonst marktüblich ist;
• Allgemeine Fördervoraussetzungen (lt. § 4)
(6) 1. Für Magazine gilt neben den Anforderungen nach Abs. 1 weiters, dass 1. ihr
Medieninhaber mindestens drei hauptberuflich tätige Journalistinnen bzw. Journalisten
beschäftigen muss
Wie in der Stellungnahme des AUGUSTIN sind auch wir der Ansicht: Das muss sich ein Medium generell erst einmal leisten müssen. Und das tun wir nicht, keine der sieben Straßenzeitungen in Österreich. Auch wir haben wenige angestellte Mitarbeiter:innen, sind nicht gewinnorientiert, sondern gemeinnützig organisiert und finanzieren uns hauptsächlich über Verkäufe, Inserate und Spenden. Fünfzig Prozent unserer Einnahmen aus dem Verkauf unserer Printprodukte bleiben den Verkäufer:innen – dies ist einmalig in der österreichischen Medienlandschaft.
Qualität im Journalismus lässt sich nicht an fixen Mitarbeiter:innen messen. Straßenzeitungen werden von professionellen, sozial engagierten Journalist:innen gestaltet, von Menschen in finanzieller Not verkauft und in manchen Fällen von diesen auch redaktionell mitgestaltet. Das heißt, wir bieten ein wichtiges Sprachrohr, das Menschen in Not ansonsten verwehrt bliebe. Wir machen Journalismus von unten und regional. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Wir verfolgen unsere Themen ohne Einflussnahme oder Gewinnabsicht. Mit Fokus auf soziale Themen, kritische Gesellschaftspolitik, Innovation, Armut, Eigeninitiative, Klimakrise und Nachhaltigkeit, Persönlichkeiten abseits des Mainstreams, Zukunft, Kunst, Kultur und viel Lokales. Damit sind unsere Redaktionen inklusiv, partizipativ, geben jungen Kolleg:innen eine Chance zu publizieren, wodurch wir wesentlich an der journalistischen Nachwuchsförderung beteiligt sind. Wir kuratieren Texte, helfen Geflüchteten zu publizieren, ermutigen Verkäufer:innen ihre Geschichten zu erzählen. In unseren Werten sind wir diverser, feministischer, sozialer, bunter als es in anderen Publikationen der Fall ist, die meist auf eine angenommene Mehrheit der Leser:innenschaft fokussieren.
Wir werden uns um die Medienförderung nicht bewerben können, weil uns das Geld für die Erfüllung der Voraussetzung fehlt. In Folge werden viele Straßenzeitungen ihre ohnehin prekäre Arbeit nicht fortführen können, wodurch die Medienlandschaft schon bald ärmer würde. Um Redaktionen aufzustocken, unsere Unabhängigkeit zu wahren und einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Jungjournalist:innen zu leisten, brauchen wir eine Sockelförderung für die Straßenzeitungen in Österreich.
In der Hoffnung, dass unsere Stellungnahme im Parlament auf offene Ohren stößt und zu entsprechenden Anpassungen des oben genannten Ministeralentwurfs führt, verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Mousa
für die MEGAPHON Redaktion