Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs; Presseförderungsgesetz, Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz u.a., Änderung (233/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und Presseförderungsgesetz 2004, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden

Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs; Presseförderungsgesetz 2004, Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie KommAustria-Gesetz, Änderung

Ziele

  • Absicherung journalistischer Arbeitsplätze im Print- und Online-Bereich;
  • Sicherstellung von vielfältigen Inhalten im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind;
  • Schaffung lückenloser Transparenz bei der Vergabe von Inseraten;
  • Sicherstellung der Einhaltung des Sachinformationsgebots;
  • Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit.

Inhalt

  • Journalismus-Förderung (Grundbetrag plus mögliche Zusatzbeträge für Redaktionsstatut, Fehlermanagementsystem, Qualitätssicherungssystem und Gleichstellungs- und Frauenförderpläne);
  • Inhaltsvielfalts-Förderung (für regionale Berichterstattung und internationale und EU-Berichterstattung);
  • Förderung der Aus- und Fortbildung im Print- und Online-Bereich;
  • Medienkompetenz-Förderung (für repräsentative Medienpädagogikeinrichtungen sowie für die Verteilung kostenfreier Abonnements);
  • Förderung der Selbstkontrolle im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs und von Medienforschungs-Projekten;
  • Einführung einer umfassenden Definition der bekanntgabepflichtigen Werbeleistungen;
  • Entfall der bisherigen Bagatellgrenze für Werbeaufträge;
  • Verankerung zusätzlicher Veröffentlichungs- und Berichtspflichten;
  • Vorgaben an die Regulierungsbehörde über die Art und Weise der Veröffentlichung.
07.11.2022

Übermittelt von

MMag. Dr. Susanne Raab (V)

Büro der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

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