Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz und Schulpflichtgesetz, Änderung (151/SN-248/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Coronapolitik zwang Eltern, ihre Kinder aus der Schule zu nehmen, um Schaden von den Kindern abwenden zu können.
Viele Pädagogen, welche sich zu Recht kritisch zu den COVID-Maßnahmen äußerten, wurden drangsaliert, bis sie dienstfrei oder schließlich gekündigt wurden.
Und nun sollen die verbliebenen sogenannten Pädagogen, also die Mitläufer, mehr Macht erhalten und darüber bestimmen, ob jene Person, welche den häuslichen Unterricht federführend erteilen wird, nun nachweisen muss, dass sie körperlich und persönlich dazu in der Lage ist, wo doch nicht einmal eine Liste mit den Kinderschändern geführt wird?

Also Kinderschänder müssen ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum nicht bekannt geben. Warum muss die Person, welche federführend den häuslichen Unterricht führt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtstag bekannt geben? Dient dies dazu, um diese Personen hinkünftig zu gängeln?

Jene Eltern haben tatsächlich versagt, welche damals jene Parteien wählten, welche diese verfehlte Coronapolitik zu verantworten haben. Ja, diesen Eltern müsste tatsächlich der häuslicher Unterricht untersagt werden. Nur danach fragt das Gesetzgeber aber nicht. Denn dieses Wahlergebnis ist lediglich das Resultat von den sogenannten Pädagogen, welche als Systemlinge mitlaufen, und lediglich Hände falten und Goschn halten lehren.
Etwas Gutes hatte diese Coronapolitik. Nun zeigt sich, wer die Mitläufer sind. Das sind jene, die jetzt als sogenannte Pädagogen fungieren.

Von Prognoseentscheidung dieser sogenannten mitlaufenden Pädagogen soll abhängig gemacht werden, ob häuslicher Unterricht genehmigt wird, oder nicht.
Nun werden diesen Mitläufern auch noch hellseherische Fähigkeiten angedichtet.

Diese sogenannten Pädagogen sind ungeeignet, Reflexionsgespräche zu führen. Würden diese sogenannten Pädagogen zu Reflexionen fähig sein, so würden sie erkennen, dass die Coronapolitik verfehlt war, und wären dadurch heute gar nicht mehr als Pädagogen tätig, da gegängelt und gekündigt.

Der Schandstaat spricht sich dagegen aus, dass sogenannte Pädagogen, welche als Mitläufer die Kinder verpflichteten, Staubmasken zu tragen, und welche den Kindern giftige und gefährliche Testkits in die Hände drückten, und die Kinder zur Impfung drängten und sie damit traumatisierten, indem sie Gefährder ihrer Großeltern bezichtigt wurden, nun die Macht über hellseherische Prognosen und Reflexionen verleiht bekommen sollen.